Expertise
Ärzte & Medizinische Versorgungszentren
Heilberufe folgen eigenen steuerlichen Regeln. Wir betreuen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ – von der laufenden Betreuung bis zur Praxisabgabe.
Branchenwissen für die Heilkunde.
Die Freiberuflichkeit will geschützt, die Umsatzsteuerfreiheit sauber abgegrenzt, die KV-Abrechnung korrekt abgebildet sein. Wir sorgen dafür, dass Ihre Strukturen steuerlich tragen und Ihre Zahlen die Praxis wirtschaftlich führen helfen – damit Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können.
Unsere Leistungen für Ärzte & Medizinische Versorgungszentren.
Praxisgründung, Rechtsform & Kooperationen
Ob Einzelniederlassung, Praxisübernahme, Zusammenschluss zur Berufsausübungsgemeinschaft oder ein Medizinisches Versorgungszentrum mit mehreren Fachrichtungen und angestellten Ärzten – die gewählte Struktur bestimmt Steuerbelastung, Haftung und die Flexibilität für spätere Veränderungen.
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Wir beraten Sie, bevor diese Entscheidungen fallen, und richten die Struktur auf Ihre Ziele aus – in Abstimmung mit Ihren Rechtsanwälten und den zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Steuerliche Beratung bei Niederlassung, Praxiskauf und Praxisübernahme – einschließlich der Behandlung des Praxiswerts
- Steuerbelastungsvergleiche der Praxisformen: Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ
- Steuerliche Würdigung von Kooperations- und Gesellschaftsverträgen sowie der Gewinnverteilung
- Sicherung der Freiberuflichkeit und Vermeidung gewerblicher Infektion bei Zusatztätigkeiten
- Begleitung der Gründungsformalitäten in steuerlicher Hinsicht – steuerliche Erfassung, Eröffnungsrechnung, Kontenrahmen
- Steuerliche Begleitung von Investitionen in Praxisräume und Medizintechnik einschließlich Finanzierungsfragen
- Abstimmung der Gestaltung mit Rechtsanwälten und Notaren – die rechtliche Umsetzung erfolgt anwaltlich
Laufende Betreuung: Buchhaltung, Lohn & Praxisauswertungen
Eine aktuelle, aussagekräftige Zahlenbasis ist die Grundlage jeder wirtschaftlich geführten Praxis.
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Wir übernehmen Ihre laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung vollständig und digital, bilden KV-Abrechnung und Privatliquidation sauber ab und bereiten Ihre Zahlen so auf, dass Sie jederzeit wissen, wo Ihre Praxis steht.
- Laufende Finanzbuchhaltung mit digitalem Belegfluss über DATEV Unternehmen online
- Korrekte Abbildung der KV-Abrechnung, Privatliquidation und sonstiger Einnahmearten
- Lohn- und Gehaltsabrechnung für medizinische Fachangestellte, angestellte Ärzte und Aushilfen
- Behandlung von Zuschlägen, Fortbildungen und Sachbezügen in der Lohnabrechnung
- Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen mit praxisrelevanten Kennzahlen
- Soll-Ist-Vergleiche und Liquiditätsübersichten als Grundlage Ihrer Entscheidungen
- Prüfung der Steuerbescheide, Fristenüberwachung und Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
Umsatzsteuer in der Heilkunde
Die Umsatzsteuerfreiheit heilkundlicher Leistungen ist ein Privileg mit scharfen Rändern.
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Ob eine Leistung therapeutisch veranlasst und damit steuerfrei ist oder als IGeL, Gutachten oder ästhetische Behandlung der Umsatzsteuer unterliegt, entscheidet sich am Einzelfall – und muss in der Buchhaltung von Anfang an richtig getrennt sein. Wir grenzen Ihre Leistungen sauber ab und sorgen dafür, dass Sie weder Risiken aufbauen noch Gestaltungsspielräume verschenken.
- Abgrenzung umsatzsteuerfreier Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 UStG) von steuerpflichtigen Leistungen
- Umsatzsteuerliche Einordnung von IGeL-Leistungen, Gutachten, ästhetischen Behandlungen und Vorträgen
- Prüfung und Überwachung der Kleinunternehmerregelung für steuerpflichtige Umsätze
- Saubere Trennung der Erlöskonten als Grundlage einer prüfungsfesten Buchhaltung
- Beurteilung des anteiligen Vorsteuerabzugs bei gemischten Umsätzen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen, soweit erforderlich
- Begleitung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
Jahresabschluss, Steuererklärungen & Praxisnachfolge
Am Jahresende laufen alle Fäden zusammen: Wir erstellen Ihre Einnahmenüberschussrechnung oder Ihren Jahresabschluss termingerecht, kümmern uns um sämtliche Steuererklärungen und denken die private Sphäre der Praxisinhaber mit.
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Und wenn die Abgabe der Praxis näher rückt, planen wir den Übergang frühzeitig – steuerlich durchdacht, von der Bewertung bis zur Begünstigung des Veräußerungsgewinns.
- Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) bzw. Jahresabschluss – je nach Praxisform
- Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen bei Berufsausübungsgemeinschaften
- Sämtliche betrieblichen Steuererklärungen sowie die privaten Einkommensteuererklärungen der Inhaber
- Steuerliche Planung von Investitionen, Abschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen
- Frühzeitige steuerliche Konzeption der Praxisabgabe oder -übergabe
- Nutzung der Begünstigungen für Veräußerungsgewinne (Freibetrag und ermäßigter Steuersatz, §§ 16, 34 EStG)
- Begleitung von Betriebsprüfungen – von der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung
Unser Verständnis
Heilberufe verdienen Beratung, die ihre Besonderheiten kennt – von der Gewinnermittlung bis zur Praxisnachfolge.
Woran Sie uns messen dürfen.
Branchenkundig.
KV-Abrechnung, Privatliquidation, GOÄ und GOZ, die typischen Kennzahlen einer Praxis – für uns kein Fachvokabular, sondern Alltag. So erkennen wir Auffälligkeiten, bevor sie zum Problem werden.
Vorausschauend.
Die wichtigsten Weichen fallen bei Gründung, Kooperation, Investition und Abgabe – nicht in der Steuererklärung. Wir denken diese Schritte frühzeitig mit und sprechen Sie an, wenn sich Handlungsfenster öffnen.
Entlastend.
Sie kümmern sich um Ihre Patienten, wir uns um Fristen und Formvorgaben. Buchhaltung, Lohn und Steuern laufen digital und verlässlich – und wir melden uns, bevor etwas ansteht.
Die Herausforderung
Kaum ein Berufsstand vereint so viele Besonderheiten.
Freiberuflichkeit schützen.
Die ärztliche Tätigkeit ist gewerbesteuerfrei – doch das Privileg ist verletzlich: Produktverkauf, Zusatzleistungen oder unzureichend überwachte angestellte Kollegen können Einkünfte gewerblich „infizieren", in der Berufsausübungsgemeinschaft gleich die der gesamten Gemeinschaft. Diese Grenzen müssen laufend im Blick bleiben – bevor die Finanzverwaltung sie zieht.
Umsatzsteuer in der Heilkunde.
Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG) – aber nur mit therapeutischem Ziel. IGeL, Gutachten oder ästhetische Behandlungen ohne Indikation können steuerpflichtig sein. Die Abgrenzung gehört in die laufende Buchhaltung, nicht erst in die Betriebsprüfung.
Strukturen im Wandel.
Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ – jede Form hat eigene steuerliche Folgen, von der Gewinnverteilung über den Praxiswert bis zur Abgabe. Solche Weichen sollten gestellt werden, bevor Verträge unterschrieben sind – abgestimmt mit Ihren rechtlichen Beratern.
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Praxis.
Wir verstehen Mandate als langfristige Beziehung – und die beginnt mit einem persönlichen Gespräch. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, und wir nehmen uns die Zeit, es zu verstehen, bevor wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen.