Expertise

Hotellerie & Gastronomie

Das Gastgewerbe steht steuerlich so genau im Blick der Finanzverwaltung wie kaum eine andere Branche. Wir sorgen dafür, dass Ihre Aufzeichnungen jeder Prüfung standhalten – und Ihre Zahlen den Betrieb steuern helfen.

Branchenwissen aus dem Alltag.

Wir betreuen Hotels, Restaurants, Cafés und gastronomische Betriebe im Erdinger und Münchner Umland – von der täglichen Kasse über Umsatzsteuer und Personal bis zur Jahresplanung. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Ihren Erfolg ausmacht: Ihre Gäste.

Unsere Leistungen für Hotellerie & Gastronomie.

Prüfungssichere Kassenführung

In keinem anderen Bereich entscheidet sich der Ausgang einer Prüfung so deutlich wie an der Kasse. Das gilt für den inhabergeführten Gasthof ebenso wie für Hotelbetriebe mit mehreren Ausschankstellen, Veranstaltungsgeschäft und saisonal wechselndem Personalbestand.

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Eine ordnungsgemäße, vollständige und unveränderbare Aufzeichnung Ihrer Bareinnahmen ist deshalb das Fundament jeder gastgewerblichen Buchhaltung. Wir richten Ihre Kassenführung an den geltenden Vorgaben aus, halten sie laufend prüfungssicher und sorgen dafür, dass Sie auf eine unangekündigte Kassennachschau jederzeit vorbereitet sind.

  • Begleitung bei der Umsetzung der TSE-Pflicht (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) für Ihr Kassensystem
  • Sicherstellung der GoBD-Konformität – vollständige, richtige, zeitgerechte und unveränderbare Aufzeichnung
  • Beachtung der Einzelaufzeichnungspflicht für bargeldintensive Betriebe
  • Erstellung und Pflege der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung
  • Ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung der Kassenberichte und Tagesendsummen
  • Vorbereitung auf die Kassennachschau (§ 146b AO) – damit eine unangekündigte Prüfung Sie nicht überrascht
  • Laufende Prüfung Ihrer Kassenführung auf formelle und sachliche Ordnungsmäßigkeit

Umsatzsteuer im Gastgewerbe

Kaum eine Branche kennt so viele umsatzsteuerliche Abgrenzungen im Tagesgeschäft wie das Gastgewerbe – und kaum eine ist dabei so fehleranfällig.

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Der entscheidende Unterschied zwischen sieben und neunzehn Prozent entscheidet sich oft an Details: ob vor Ort verzehrt oder mitgenommen wird, ob eine Leistung als Nebenleistung gilt, wie ein Gutschein einzuordnen ist. Wir bilden diese Abgrenzungen sauber in Ihrem Kassensystem und Ihrer Buchhaltung ab, sodass Ihre Umsätze von Anfang an dem richtigen Steuersatz zugeordnet sind.

  • Korrekte Anwendung der Steuersätze von 7 % und 19 % im laufenden Geschäft
  • Abgrenzung Speisen vor Ort (Restaurationsleistung) gegenüber Außer-Haus-Verkauf und Lieferung
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Beherbergung und Aufteilung des Frühstücksanteils (Aufteilungsgebot)
  • Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen
  • Korrekte Erfassung von Trinkgeldern, Pfand, Liefer- und Servicepauschalen
  • Saubere Trennung der Erlöskonten als Grundlage einer prüfungsfesten Buchhaltung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahreserklärung und Begleitung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Lohn & Personal

Personal ist im Gastgewerbe der größte Kostenblock – und lohnabrechnungstechnisch der anspruchsvollste.

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Feste Kräfte, Minijobber, kurzfristig Beschäftigte und Aushilfen arbeiten Seite an Seite, dazu kommen Zuschläge, Trinkgelder und Sachbezüge, die jeweils eigenen Regeln folgen. Wir übernehmen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung vollständig, bilden jede Beschäftigungsform korrekt ab und behalten die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten Ihrer Branche im Blick.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung für Festangestellte, Teilzeit- und Vollzeitkräfte
  • Abrechnung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen – mit Prüfung der jeweiligen Grenzen und Voraussetzungen
  • Korrekte Behandlung von Aushilfen und saisonalen Kräften
  • Überwachung des gesetzlichen Mindestlohns und Unterstützung bei der Mindestlohndokumentation
  • Lohnsteuerliche Einordnung von Trinkgeldern
  • Behandlung von Sachbezügen wie freier Verpflegung und Unterkunft (Sachbezugswerte)
  • Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 3b EStG)
  • Sämtliche gesetzlichen Meldungen sowie Begleitung von Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Sozialversicherungsträger

Jahresabschluss, Steuererklärungen & Betriebsprüfung

Am Ende des Jahres laufen alle Fäden im Jahresabschluss zusammen.

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Wir erstellen Ihren Abschluss und Ihre Steuererklärungen termingerecht und in enger Verzahnung mit Buchhaltung und Lohn, nutzen die zulässigen Gestaltungsspielräume und denken Investitionen in Ausstattung und Einrichtung steuerlich von Anfang an mit. Und sollte die Finanzverwaltung den Betrieb prüfen, stehen wir an Ihrer Seite – fachlich auf Augenhöhe, von der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung.

  • Jahresabschluss bzw. Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) – je nach Rechtsform und Größe Ihres Betriebs
  • Betriebliche Steuererklärungen – Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie Einkommen- oder Körperschaftsteuer
  • Steuerliche Begleitung von Investitionen in Ausstattung, Einrichtung und Technik
  • Abschreibungen (AfA) auf Anlagegüter sowie Nutzung von Sofortabschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen, soweit anwendbar
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen und Sonderprüfungen
  • Strukturierung der angeforderten Unterlagen und Steuerung der Kommunikation mit dem Prüfer
  • Vertretung Ihrer Interessen in der Schlussbesprechung und Umsetzung der Prüfungsfeststellungen

Unser Anspruch

Prüfungssicher durch jede Saison – vom Kassensystem bis zur Personalabrechnung.

Die Herausforderung

Viele Sollbruchstellen auf engem Raum.

Personal & Saison.

Festangestellte, Minijobber, Aushilfen – dazu Nacht- und Feiertagszuschläge, Trinkgelder, Sachbezüge: Jede Konstellation folgt eigenen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Und die Saison verschärft alles: Hochbetrieb im Sommer, ruhige Monate danach – die Liquidität muss vorausschauend über das Jahr getragen werden.

Im Fokus der Prüfer.

Als bargeldintensive Branche gilt das Gastgewerbe als prüfungsanfällig: engmaschige Kassennachschauen, häufige Betriebsprüfungen, scharfer Abgleich mit der amtlichen Richtsatzsammlung. Wer seine Zahlen kennt und sauber dokumentiert, begegnet dem Prüfer auf Augenhöhe – statt aus schwacher Position zu verhandeln.

Kasse & Umsatzsteuer.

TSE-Pflicht, GoBD, Verfahrensdokumentation – und die Frage, ob sieben oder neunzehn Prozent gelten: im Haus oder außer Haus, Beherbergung mit oder ohne Frühstück, Einzweck- oder Mehrzweckgutschein. Diese Abgrenzungen müssen im Kassensystem hinterlegt sein; Fehler summieren sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen.

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Wir verstehen Mandate als langfristige Beziehung – und die beginnt mit einem persönlichen Gespräch. Schildern Sie uns Ihr Anliegen, und wir nehmen uns die Zeit, es zu verstehen, bevor wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen.

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