Expertise
Familienunternehmen & Inhabergeführte Unternehmen
In Familienunternehmen lassen sich Betrieb, Vermögen und persönliche Ziele nicht voneinander trennen. Wir beraten beides als Ganzes – steuerlich durchdacht und über Generationen tragfähig.
Wo Unternehmen und Familie zusammengehören.
Eine Entscheidung im Unternehmen wirkt auf die Familie, eine Entscheidung in der Familie auf das Unternehmen. Seit 2002 ist diese Verbindung von Unternehmen, Vermögen und Familie der Schwerpunkt unserer Arbeit im Wirtschaftsraum München.
Unsere Leistungen für Familienunternehmen & Inhabergeführte Unternehmen.
Laufende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
Die Grundlage jeder verlässlichen Beratung ist eine saubere, aktuelle und aussagekräftige Zahlenbasis. Wir betreuen den Handwerksbetrieb mit einem Dutzend Beschäftigten ebenso wie produzierende Unternehmen mit mehreren Standorten und verbundene Gesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe – mit demselben Anspruch an Termintreue und Belastbarkeit der Zahlen.
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Wir übernehmen die laufende steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung Ihres Unternehmens vollständig – termingerecht erstellt und so aufbereitet, dass Sie als Inhaber jederzeit wissen, wo Ihr Unternehmen steht. Aus dieser Kontinuität entsteht das Verständnis, das alle weiterführenden Gestaltungen erst möglich macht.
- Jahresabschlüsse nach Handelsrecht (HGB) sowie Einnahmenüberschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG) – je nach Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens
- Steuerbilanzen, E-Bilanz und sämtliche Unternehmenssteuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer)
- Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen bei Personengesellschaften, einschließlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen der Gesellschafter
- Laufende Finanzbuchhaltung mit digitalem Belegfluss sowie monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und individuelles Reporting
- Unterjährige Auswertungen und Soll-Ist-Vergleiche als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen
- Prüfung der Steuerbescheide, Fristenüberwachung und Korrespondenz mit der Finanzverwaltung
- Persönliche Jahresbesprechung mit konkreten Empfehlungen für das Folgejahr
Der Gesellschafter-Geschäftsführer
Wer das eigene Unternehmen führt, steht steuerlich in einer Doppelrolle: als Geschäftsführer, der eine angemessene Vergütung bezieht, und als Gesellschafter, dem der Gewinn zusteht.
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An dieser Schnittstelle entscheidet sich viel – über die Höhe der Steuerlast, über die Anerkennung durch die Finanzverwaltung und über die persönliche Absicherung im Alter. Wir gestalten diese Doppelrolle so, dass sie der Prüfung standhält und Ihre Interessen als Inhaber bestmöglich wahrt.
- Gestaltung und Angemessenheitsprüfung der Geschäftsführervergütung – Festbezüge, variable Vergütung und Gesamtausstattung
- Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) durch fremdübliche Gestaltung von Verträgen und Leistungsbeziehungen
- Steuerliche Beurteilung von Pensionszusagen und Unterstützung bei der Behandlung bestehender Versorgungszusagen
- Beratung zur privaten Altersvorsorge und Vermögensbildung des Inhabers in Abstimmung mit der betrieblichen Sphäre
- Steuerliche Würdigung von Gesellschafterdarlehen, Mietverhältnissen und weiteren Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
- Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Gesellschafter-Geschäftsführers
- Abgestimmte Betreuung der privaten Einkommensteuererklärung des Inhabers und seiner Familie
Unternehmens- und Privatvermögen im Zusammenhang
Im Familienunternehmen sind betriebliche und private Sphäre eng verflochten – das Betriebsgrundstück, die Immobilie, das Wertpapierdepot oder das Familienvermögen stehen oft in unmittelbarem Bezug zum Unternehmen.
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Diese Nähe will sorgfältig geordnet sein: Sie entscheidet darüber, welche Werte im unternehmerischen Risiko stehen und welche geschützt sind, und sie hat unmittelbare steuerliche Folgen. Wir sorgen für eine klare, steuerlich durchdachte Trennung und Zuordnung – damit das, was die Familie über Jahre aufgebaut hat, gesichert bleibt.
- Steuerliche Beurteilung der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebs- oder Privatvermögen
- Gestaltung der Trennung von betrieblicher und privater Sphäre mit Blick auf Steuer und Haftung (steuerliche Aspekte; rechtliche Umsetzung in Abstimmung mit Rechtsanwälten)
- Steuerliche Begleitung von Betriebsaufspaltungen sowie Besitz- und Betriebsunternehmen
- Beurteilung von gewillkürtem Betriebsvermögen und von Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften
- Steuerliche Betreuung von betrieblich genutzten Immobilien und des privaten Immobilienvermögens der Unternehmerfamilie
- Konzeptionelle Überlegungen zur Bündelung und Sicherung von Familienvermögen (in Abstimmung mit Rechtsanwälten und Notaren)
- Abgestimmte Betreuung der gesamten Vermögenssphäre der Familie – betrieblich wie privat
Unternehmensnachfolge & Generationenübergang
Die Übergabe des Lebenswerks an die nächste Generation ist die anspruchsvollste Aufgabe im Leben eines Familienunternehmens – und die, bei der eine vorausschauende steuerliche Planung den größten Unterschied macht.
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Wer früh beginnt, kann erhebliche Steuerlasten vermeiden, Verschonungsregelungen nutzen und die Übergabe so gestalten, dass das Unternehmen handlungsfähig bleibt und die Familie versorgt ist. Wir begleiten diesen Weg über Jahre – steuerlich planend, mit Augenmaß und stets in enger Abstimmung mit den rechtlichen Beratern.
- Steuerliche Konzeption der vorweggenommenen Erbfolge und schrittweiser Übergabemodelle
- Nutzung der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) und Prüfung der maßgeblichen Voraussetzungen
- Beurteilung von Behaltensfristen, Lohnsummenregelung und Verwaltungsvermögen im Hinblick auf die Verschonung
- Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung unter Ausnutzung persönlicher Freibeträge und sinnvoller zeitlicher Staffelung
- Steuerliche Gestaltung von Versorgungsleistungen, Nießbrauchsmodellen und der Absicherung der übergebenden Generation
- Bewertung des Unternehmens für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke
- Steuerliche Begleitung der Übergabe in Abstimmung mit Rechtsanwälten und Notaren, die Übergabe-, Gesellschafts- und letztwillige Verfügungen erstellen
Begleitung von Betriebsprüfungen
Gerade Familienunternehmen mit eng verwobenen Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern und Angehörigen stehen im besonderen Fokus der Finanzverwaltung – Verträge unter nahen Angehörigen, Geschäftsführerbezüge und Entnahmen werden regelmäßig hinterfragt.
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Eine Außenprüfung ist für Sie eine Ausnahmesituation, für uns gehört sie zum Tagesgeschäft. Wir vertreten Ihre Interessen fachlich auf Augenhöhe – von der Prüfungsanordnung bis zur Umsetzung der Ergebnisse.
- Vorbereitung und Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen
- Sorgfältige Würdigung der typischen Prüfungsschwerpunkte bei Familienunternehmen – Angehörigenverträge, Geschäftsführervergütung, verdeckte Gewinnausschüttungen
- Strukturierung der angeforderten Unterlagen und Steuerung der Kommunikation mit dem Prüfer
- Entwicklung von Argumentations- und Verhandlungsstrategien zu strittigen Sachverhalten
- Vertretung Ihrer Interessen in der Schlussbesprechung
- Auswertung des Prüfungsberichts und Durchführung von Einspruchsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung
Ein Partner, der bleibt.
Familienunternehmen denken in Generationen – ihre Beratung sollte es auch. Was unsere Mandanten an der Zusammenarbeit mit uns schätzen, ist die Verlässlichkeit über die Jahre: dieselbe Ansprechpartnerin, die Ihr Unternehmen seit Langem kennt, die Geschichte hinter den Zahlen versteht und Entwicklungen einordnen kann, bevor sie zum Problem werden. Wir sind nicht erst zur Stelle, wenn eine Frage drängt, sondern begleiten Sie kontinuierlich – und sprechen Sie an, wenn sich ein Handlungsfenster öffnet, nicht erst, wenn es sich schließt. Seit 2002 betreuen wir Unternehmerfamilien im Wirtschaftsraum München auf diese Weise: persönlich, vorausschauend und mit der Substanz, die Ihr Lebenswerk verdient.
Unser Verständnis
Betrieb, Vermögen und Familie – wir denken sie als Einheit, über Generationen.
Wie wir Familienunternehmen begleiten.
Integriert.
Unternehmenssteuern, Besteuerung der Gesellschafter, private Einkommensteuer und Nachfolge entstehen bei uns als aufeinander abgestimmtes Ganzes – nicht als getrennte Vorgänge.
Persönlich.
Renate Orthuber, Inhaberin der Kanzlei, ist Ihre feste Ansprechpartnerin – jemand, der Ihr Unternehmen und Ihre Familie über die Jahre kennt und Entwicklungen einordnen kann.
Langfristig.
Jede Empfehlung wird daran gemessen, wie sie in fünf, zehn oder zwanzig Jahren wirkt – bei Ausschüttung, Verkauf und vor allem bei der Übergabe an die nächste Generation.
Die Herausforderung
Drei Welten, eine Beratung.
Eine Person, mehrere Rollen.
Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Privatperson – jede Rolle hat ihre eigene steuerliche Logik. Was im Unternehmen sinnvoll ist, kann auf Gesellschafterebene nachteilig wirken; was kurzfristig Liquidität schafft, kann die Übergabe verteuern. Diese Rollen müssen zusammen gedacht werden – nicht nacheinander.
Alles greift ineinander.
Das Betriebsvermögen ist meist zugleich der größte Teil des Privatvermögens – und das Unternehmen die wichtigste Einkommensquelle der Familie. Diese Verzahnung ist Stärke und Risiko zugleich. Wir betrachten Betrieb und Privatvermögen deshalb nicht als zwei Mandate, sondern als zusammenhängendes Ganzes.
Länger als eine Generation.
Wie wird das Lebenswerk übergeben, ohne durch Steuern belastet oder zerschlagen zu werden? Wie bleibt der Inhaber abgesichert, wie werden mehrere Kinder gerecht bedacht? Solche Weichen stellt man nicht im Jahr der Übergabe, sondern lange vorher. Wir denken in diesen Zeiträumen.
Kontakt
Sprechen wir über Ihr Lebenswerk.
Unternehmen, Vermögen und Familie gehören zusammen – wir beraten sie als Einheit, über Jahre und Generationen. Lernen wir uns in einem persönlichen Gespräch kennen.