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Journal
Steuern im Blick.
Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltungsanweisungen ändern sich laufend. In unserem Journal finden Sie die Entwicklungen, die für Sie relevant sind: kompakt aufbereitet, direkt lesbar und jeder Beitrag als PDF zum Mitnehmen. Den Anfang macht der Steuerkalender 2026 – mit allen Abgabe- und Zahlungsterminen, auf Wunsch direkt in Ihrem Outlook-Kalender.
Tax calendar 2026
Alle Termine. Ein Kalender.
Abgabe- und Zahlungstermine für Steuern und Sozialversicherung im Jahr 2026 – übersichtlich nach Monaten. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist bereits der nächste Werktag ausgewiesen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Steuerkalender ansehen: alle Termine nach Monaten erklärt
Januar
- Sa 10.01.KSK
- Mo 12.01.KiSt, LSt, USt
- Mo 26.01.Meldung SV-Beiträge, ZM 12/2025
- Mi 28.01.Zahlung SV-Beiträge
Was ist zu tun? Details anzeigen
Sa, 10.01.2026
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
Mo, 12.01.2026
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Mo, 26.01.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
- Zusammenfassende Meldung 12/2025Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 12/2025 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Mi, 28.01.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
Februar
- Di 10.02.KiSt, KSK, LSt, USt, USt-SVZ
- Mo 16.02.GewSt, GrSt
- Mo 23.02.Meldung SV-Beiträge
- Mi 25.02.Zahlung SV-Beiträge, ZM 01/2026
Was ist zu tun? Details anzeigen
Di, 10.02.2026
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
- Umsatzsteuer-SondervorauszahlungBei Dauerfristverlängerung: ein Elftel der Vorjahres-Zahllast anmelden und zahlen.
Mo, 16.02.2026
- GewerbesteuerVorauszahlung an die Stadt bzw. Gemeinde überweisen.
- GrundsteuerZahlung an die Stadt bzw. Gemeinde (bei vierteljährlicher Zahlweise).
Mo, 23.02.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
Mi, 25.02.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
- Zusammenfassende Meldung 01/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 01/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
März
- Di 10.03.ESt, KiSt, KSK, KSt, LSt, USt
- Mi 25.03.Meldung SV-Beiträge, ZM 02/2026
- Fr 27.03.Zahlung SV-Beiträge
- Di 31.03.KSK-Entgeltmeldung 2025
Was ist zu tun? Details anzeigen
Di, 10.03.2026
- EinkommensteuerVorauszahlung an das Finanzamt überweisen.
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- KörperschaftsteuerVorauszahlung für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) an das Finanzamt.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Mi, 25.03.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
- Zusammenfassende Meldung 02/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 02/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Fr, 27.03.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
Di, 31.03.2026
- Künstlersozialkasse – EntgeltmeldungMeldung der im Jahr 2025 an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte an die Künstlersozialkasse.
April
- Fr 10.04.KiSt, KSK, LSt, USt
- Fr 24.04.Meldung SV-Beiträge
- Mo 27.04.ZM 03/2026
- Di 28.04.Zahlung SV-Beiträge
- Do 30.04.ESt-, GewSt-, GuE-, KSt-, USt-Erklärung 2024 durch Steuerberater für Mandant
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Fr, 10.04.2026
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Fr, 24.04.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
Mo, 27.04.2026
- Zusammenfassende Meldung 03/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 03/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Di, 28.04.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
Do, 30.04.2026
- Steuererklärungen 2024 – beratene FälleAbgabefrist für Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung sowie Feststellungserklärung 2024, wenn ein Steuerberater beauftragt ist. Für unsere Mandanten übernehmen wir die fristgerechte Abgabe.
Mai
- So 10.05.KSK
- Mo 11.05.KiSt, LSt, USt
- Fr 15.05.GewSt, GrSt
- Fr 22.05.Meldung SV-Beiträge
- Di 26.05.ZM 04/2026
- Mi 27.05.Zahlung SV-Beiträge
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So, 10.05.2026
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
Mo, 11.05.2026
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Fr, 15.05.2026
- GewerbesteuerVorauszahlung an die Stadt bzw. Gemeinde überweisen.
- GrundsteuerZahlung an die Stadt bzw. Gemeinde (bei vierteljährlicher Zahlweise).
Fr, 22.05.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
Di, 26.05.2026
- Zusammenfassende Meldung 04/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 04/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Mi, 27.05.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
Juni
- Mo 01.06.Gesellschafternachweis
- Mi 10.06.ESt, KiSt, KSK, KSt, LSt, USt
- Mi 24.06.Meldung SV-Beiträge
- Do 25.06.ZM 05/2026
- Fr 26.06.Zahlung SV-Beiträge
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Mo, 01.06.2026
- GesellschafternachweisNachweis der Gesellschafterverhältnisse bei Kapitalgesellschaften – sprechen Sie uns an, wenn Sie betroffen sind.
Mi, 10.06.2026
- EinkommensteuerVorauszahlung an das Finanzamt überweisen.
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- KörperschaftsteuerVorauszahlung für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) an das Finanzamt.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Mi, 24.06.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
Do, 25.06.2026
- Zusammenfassende Meldung 05/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 05/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Fr, 26.06.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
Juli
- Fr 10.07.KiSt, KSK, LSt, USt
- Mo 27.07.Meldung SV-Beiträge, ZM 06/2026
- Mi 29.07.Zahlung SV-Beiträge
- Fr 31.07.ESt-, GewSt-, GuE-, KSt-, USt-Erklärung 2025 bei Selbsteinreichung
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Fr, 10.07.2026
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Mo, 27.07.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
- Zusammenfassende Meldung 06/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 06/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Mi, 29.07.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
Fr, 31.07.2026
- Steuererklärungen 2025 – SelbsteinreicherAbgabefrist für die Steuererklärungen 2025, wenn kein Steuerberater beauftragt ist.
August
- Mo 10.08.KiSt, KSK, LSt, USt
- Mo 17.08.GewSt, GrSt
- Di 25.08.Meldung SV-Beiträge, ZM 07/2026
- Do 27.08.Zahlung SV-Beiträge
Was ist zu tun? Details anzeigen
Mo, 10.08.2026
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Mo, 17.08.2026
- GewerbesteuerVorauszahlung an die Stadt bzw. Gemeinde überweisen.
- GrundsteuerZahlung an die Stadt bzw. Gemeinde (bei vierteljährlicher Zahlweise).
Di, 25.08.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
- Zusammenfassende Meldung 07/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 07/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Do, 27.08.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
September
- Do 10.09.ESt, KiSt, KSK, KSt, LSt, USt
- Do 24.09.Meldung SV-Beiträge
- Fr 25.09.ZM 08/2026
- Mo 28.09.Zahlung SV-Beiträge
Was ist zu tun? Details anzeigen
Do, 10.09.2026
- EinkommensteuerVorauszahlung an das Finanzamt überweisen.
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- KörperschaftsteuerVorauszahlung für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) an das Finanzamt.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Do, 24.09.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
Fr, 25.09.2026
- Zusammenfassende Meldung 08/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 08/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Mo, 28.09.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
Oktober
- Do 01.10.Beginn Antragsfrist LSt-Ermäßigung für 2027 (bis 30.11.2027)
- Sa 10.10.KSK
- Mo 12.10.KiSt, KSt, LSt, USt
- Mo 26.10.Meldung SV-Beiträge, ZM 09/2026
- Mi 28.10.Zahlung SV-Beiträge
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Do, 01.10.2026
- Lohnsteuer-Ermäßigung 2027Ab heute können Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2027 beim Finanzamt beantragen (möglich bis 30.11.2027).
Sa, 10.10.2026
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
Mo, 12.10.2026
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KörperschaftsteuerVorauszahlung für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) an das Finanzamt.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Mo, 26.10.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
- Zusammenfassende Meldung 09/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 09/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Mi, 28.10.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
November
- Di 10.11.KiSt, KSK, LSt, USt
- Mo 16.11.GewSt, GrSt
- Di 24.11.Meldung SV-Beiträge
- Mi 25.11.ZM 10/2026
- Do 26.11.Zahlung SV-Beiträge
Was ist zu tun? Details anzeigen
Di, 10.11.2026
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Mo, 16.11.2026
- GewerbesteuerVorauszahlung an die Stadt bzw. Gemeinde überweisen.
- GrundsteuerZahlung an die Stadt bzw. Gemeinde (bei vierteljährlicher Zahlweise).
Di, 24.11.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
Mi, 25.11.2026
- Zusammenfassende Meldung 10/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 10/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Do, 26.11.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
Dezember
- Do 10.12.ESt, KiSt, KSK, KSt, LSt, USt
- Di 22.12.Meldung SV-Beiträge
- Mo 28.12.Zahlung SV-Beiträge, ZM 11/2026
Was ist zu tun? Details anzeigen
Do, 10.12.2026
- EinkommensteuerVorauszahlung an das Finanzamt überweisen.
- KirchensteuerWird zusammen mit der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällig – keine gesonderte Anmeldung nötig.
- KünstlersozialabgabeMonatliche Zahlung an die Künstlersozialkasse – für Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.
- KörperschaftsteuerVorauszahlung für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) an das Finanzamt.
- LohnsteuerArbeitgeber: Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln und einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Zahllast an das Finanzamt überweisen.
Di, 22.12.2026
- Sozialversicherung – BeitragsnachweisArbeitgeber: Beitragsnachweise elektronisch bei den Krankenkassen einreichen.
Mo, 28.12.2026
- Sozialversicherung – ZahlungBeiträge so überweisen, dass sie am Fälligkeitstag den Krankenkassen gutgeschrieben sind.
- Zusammenfassende Meldung 11/2026Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen des Zeitraums 11/2026 an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Abkürzungen: ESt Einkommensteuer · GewSt Gewerbesteuer · GrSt Grundsteuer · GuE gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung · KiSt Kirchensteuer · KSK Künstlersozialabgabe · KSt Körperschaftsteuer · LSt Lohnsteuer · SV Sozialversicherung · USt Umsatzsteuer · USt-SVZ Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung · ZM Zusammenfassende Meldung.
Bei Zahlung per Überweisung an das Finanzamt gilt eine Schonfrist von drei Tagen – für die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen gilt sie nicht.
Download
Steuertermine 2026 für Ihren Kalender.
Alle 53 Termine als Kalenderdatei (ICS) – ein Doppelklick genügt, und Outlook übernimmt die Termine. Alternativ in Outlook: Datei → Öffnen und Exportieren → Kalender öffnen. Auch Apple Kalender und Google Kalender lesen das Format.
Forms & downloads
Formulare zum Download.
Unsere Personalfragebögen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung – als Word-Dokument bequem am Bildschirm ausfüllbar. Bitte senden Sie den passenden Fragebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Das SEPA-Lastschriftmandat (gültig für Bayern) geht dagegen unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt.
Straight to our tools.
Immobilien · Region
Mietspiegel in Bayern: hier geht es direkt zu den Vergleichsmieten Ihrer Stadt.
Beitrag lesen: Mietspiegel richtig nutzen
Mietspiegel werden von Städten, teils auch von größeren Gemeinden veröffentlicht und geben einen Überblick über die aktuellen Vergleichsmieten. Eine Pflicht zur Erstellung besteht nicht – wo es einen Mietspiegel gibt, ist er aber das zentrale Instrument, um den richtigen Mietansatz zu begründen.
Das Gesetz unterscheidet den einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB) und den qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und frei von Interessenlagen erstellt; an sein Vorliegen knüpft der Gesetzgeber besondere Rechtsfolgen – seine Werte haben vor Gericht besonderes Gewicht.
Erhältlich sind Mietspiegel bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, häufig online, sowie über Mietervereine. Für Vermieter sind sie in zwei Richtungen relevant:
- als Begründung von Mietanpassungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete,
- als Nachweis der ortsüblichen Miete in steuerlichen Fragen – etwa wenn bei einer verbilligten Vermietung, zum Beispiel an Angehörige, der volle Werbungskostenabzug gesichert werden soll.
Hinweis
Wenn Sie vermieten – ob einzelne Wohnung oder Portfolio – lohnt der regelmäßige Blick in den aktuellen Mietspiegel Ihrer Gemeinde. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Mieten steuerlich richtig eingeordnet sind, und behalten die Grenzen im Blick, die das Einkommensteuerrecht an verbilligte Überlassungen knüpft.
Direkt zum Mietspiegel
- Erding
- München
- Augsburg
- Bamberg
- Dachau
- Erlangen
- Freising
- Fürth
- Ingolstadt
- Kempten (Allgäu)
- Landshut
- Nürnberg
- Regensburg
- Rosenheim
- Würzburg
Nicht jede Gemeinde führt einen Mietspiegel – Starnberg oder Landsberg am Lech etwa verzichten derzeit bewusst darauf. Ob Ihre Gemeinde einen anbietet, erfahren Sie zentral über das BayernPortal. Stand: Juli 2026.
Digitalisierung
E-Rechnung: Was jetzt gilt – und was zu tun ist.
Beitrag lesen: Regeln, Ausnahmen, Umstellung
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die elektronische Rechnung im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend gemacht. Seit dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können – der bisherige Vorrang der Papierrechnung ist entfallen. Maßgeblich ist seither der strukturierte elektronische Datensatz, nicht mehr das Rechnungsbild.
Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes enthält die Rechnungsdaten als strukturierte XML-Daten nach der europäischen Norm EN 16931. In der Praxis haben sich zwei Formate etabliert: die XRechnung (reiner Datensatz ohne Rechnungsbild) und ZUGFeRD 2.x (Hybridformat mit zusätzlichem PDF-Bild). Eine einfache PDF- oder Papierrechnung gilt dagegen nur noch als „sonstige Rechnung" – und wird voraussichtlich ab 2028 im nationalen B2B-Geschäft nicht mehr zulässig sein.
Für den Versand gelten Übergangsregelungen vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027. Nicht von der Pflicht betroffen sind insbesondere:
- steuerfreie Lieferungen und Leistungen,
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro,
- Fahrausweise.
Kleinunternehmer sind dauerhaft von der Pflicht ausgenommen, E-Rechnungen auszustellen – empfangen können müssen aber auch sie. Das Bundesfinanzministerium hat die Anwendung in mehreren Schreiben konkretisiert, zuletzt im Oktober 2025.
Öffentliche Auftraggeber: Im Geschäft mit Bund und Ländern gilt die E-Rechnung bereits seit Längerem – Lieferanten und Dienstleister öffentlicher Auftraggeber müssen ihre Rechnungen elektronisch stellen, beim Bund im Standard XRechnung. Eine Übersicht zur Umsetzung in den Bundesländern bietet e-rechnung-bund.de.
Weiterführende Links
- DATEV: Informationsportal E-Rechnung
- DATEV: Gesetzliche Regelungen zur E-Rechnung
- FeRD: Pflichtangaben in einer E-Rechnung
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur E-Rechnung (PDF)
- BMF-Schreiben vom 14.07.2025 zur Änderung der GoBD (PDF)
Hinweis
Warten Sie mit der Umstellung nicht bis zum Ende der Übergangsfristen: Rechnungseingang, Rechnungsausgang und Archivierung sollten als ein Prozess gedacht werden. Wir richten den E-Rechnungs-Workflow gemeinsam mit Ihnen ein – digital über DATEV Unternehmen online. Mehr dazu auf unserer Seite Digitale Kanzlei.
Die Fristen im Überblick
Gesetzliche Neuregelungen & Branchenwissen.
Was sich 2026 gesetzlich ändert und welche Brancheninformationen wir für Sie nutzen – von uns zusammengefasst, mit weiterführenden Links. Jeder Beitrag lässt sich aufklappen und als PDF mitnehmen.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2026
Auf Grundlage der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 29.12.2025
Energie
Entlastung beim Gaspreis. Die Gasspeicherumlage entfällt zum 01.01.2026; die Weitergabe der Entlastung an die Endkunden wird überwacht. Weitere Informationen
Sinkende Stromkosten. Ein Bundeszuschuss dämpft die Netzentgelte 2026; für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Zusammen mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage entlastet das um rund zehn Milliarden Euro. Weitere Informationen
Steuern & Finanzen
Steuerentlastungspaket. Die Pendlerpauschale steigt dauerhaft auf 38 Cent, die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sinkt auf 7 %, Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden werden steuerlich begünstigt, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale werden angehoben. Weitere Informationen
Forschungszulage ausgebaut. Die Bemessungs-Obergrenze steigt von zehn auf zwölf Millionen Euro, mehr Kosten werden förderfähig, pauschale Abschläge vereinfachen das Verfahren. Weitere Informationen
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert. Neuer Stichtag ist der 31.12.2030 – auch 2026 zugelassene reine Elektrofahrzeuge profitieren von der bis zu zehnjährigen Befreiung. Weitere Informationen
Bundeshaushalt 2026. Rekordinvestitionen von über 128 Milliarden Euro in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung, Wohnraum und Sicherheit. Weitere Informationen
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird gestärkt, Datenaustausch und KI-gestützte Auswertung ausgebaut, Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen verschärft. Weitere Informationen
Arbeit
Mindestlohn steigt. Ab Januar 2026 gelten 13,90 Euro brutto je Stunde (ab 2027: 14,60 Euro). Die Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro monatlich, die Untergrenze im Übergangsbereich auf 603,01 Euro. Weitere Informationen
Mindestausbildungsvergütung. Wer 2026 eine duale Ausbildung beginnt, erhält im ersten Lehrjahr mindestens 724 Euro brutto monatlich (+6,2 %). Weitere Informationen
Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezugsdauer bleibt bei 24 Monaten – Planungssicherheit bis Jahresende. Weitere Informationen
Paketboten-Schutzgesetz entfristet. Die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche gilt dauerhaft. Weitere Informationen
Sozialversicherung
Rechengrößen steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro monatlich; auch in der Rentenversicherung steigen die Grenzen. Weitere Informationen
Künstlersozialabgabe sinkt von 5,0 auf 4,9 %. Weitere Informationen
Bürgergeld und Sozialhilfe. Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert (Alleinstehende: 563 Euro monatlich). Weitere Informationen
Rente
Rentenpaket 2025. Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 % stabilisiert; für vor 1992 geborene Kinder werden drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet; die Aufhebung des Anschlussverbots ermöglicht freiwillige Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze. Weitere Informationen
Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, kann ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Weitere Informationen
Erwerbsminderungsrente. Höhere Hinzuverdienstgrenzen (volle Erwerbsminderung: rund 20.700 Euro, teilweise: rund 41.500 Euro jährlich), längere Zurechnungszeit. Weitere Informationen
Renteneintrittsalter. Jahrgang 1960 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und sechs Monaten; ab Jahrgang 1964 gilt 67. Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte steigt die Grenze schrittweise auf 65. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 84 %. Weitere Informationen
Betriebliche Altersvorsorge. Anwartschaften lassen sich künftig leichter mitnehmen – vor allem Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen sollen profitieren. Weitere Informationen
Familie & Verbraucher
Kindergeld steigt um vier Euro auf 259 Euro je Kind und Monat – die Familienkasse passt automatisch an. Weitere Informationen
Deutschlandticket kostet ab Januar 63 Euro monatlich. Weitere Informationen
Führerscheinumtausch. Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 müssen bis zum 19.01.2026 umgetauscht werden. Weitere Informationen
Unternehmen & Digitales
NIS-2-Richtlinie. Mehr Unternehmen – insbesondere aus Gesundheit, Energie und Infrastruktur – müssen einheitliche IT-Sicherheitsstandards und Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen einhalten. Weitere Informationen
CO2-Preis. Der Preis je Tonne CO2 bewegt sich 2026 in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro. Informationen der DEHSt
CO2-Grenzausgleich (CBAM) vereinfacht. Kleinimporteure bis 50 Tonnen jährlich sind ausgenommen – rund 90 % der Unternehmen werden von den Pflichten befreit. Weitere Informationen
Agrardiesel. Land- und Forstwirte erhalten wieder 21,48 Cent je Liter Energiesteuer erstattet. Weitere Informationen
Bürokratiemeldeportal. Über das Portal „EinfachMachen" können bürokratische Hürden direkt gemeldet werden. Weitere Informationen
Hinweis
Die vollständige Übersicht aller Neuregelungen finden Sie bei der Bundesregierung. Was davon für Sie konkret relevant ist – etwa Pendlerpauschale, Gastronomie-Umsatzsteuer, Minijob-Grenze oder Aktivrente – besprechen wir gern individuell mit Ihnen.
Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2026
Auf Grundlage der Mitteilung der Bundesregierung vom 27.04.2026
Energiesteuer sinkt – Entlastung beim Tanken. Nach der Spritpreisregel vom 1. April senkt die Bundesregierung ab dem 1. Mai die Energiesteuer um bis zu 17 Cent je Liter für zwei Monate, um Verbraucher und Betriebe bei den Spritpreisen zu entlasten. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt stand bei Redaktionsschluss noch aus.
Krankenhausreform wird praxisnäher. Die schrittweise Umsetzung der Krankenhausreform wird angepasst, um die Klinikversorgung im ländlichen Raum zu sichern: mehr Möglichkeiten für Kooperationen zwischen Krankenhäusern und mehr Zeit für die Umsetzung der Reformschritte.
Wasserstoff-Infrastruktur. Ein neues Gesetz beschleunigt den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur durch einfachere, digitale und schnellere Verfahren – wichtig für Industrie, Verkehr und die Versorgungssicherheit über wasserstofffähige Gaskraftwerke.
Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2026
Auf Grundlage der Mitteilung der Bundesregierung vom 29.06.2026
Renten steigen um 4,24 %. Zum 1. Juli erhalten die rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der guten Lohnentwicklung zum vierten Mal in fünf Jahren eine Anpassung von über vier Prozent.
Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung. Wer arbeiten kann, soll schneller vermittelt werden; fehlende Mitwirkung hat deutlichere Konsequenzen.
Mindestlöhne in der Altenpflege. Pflegehilfskräfte: 16,52 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,80 Euro, Pflegefachkräfte: 21,03 Euro brutto je Stunde – eine weitere Erhöhung folgt im kommenden Jahr.
Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht. Ab dem 01.07.2026 können Minijobber erstmals zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren und damit Rentenansprüche sowie volle Wartezeitmonate erwerben. Anträge sind bereits möglich.
Vergaberecht wird einfacher. Die öffentliche Beschaffung wird flexibler, schneller und digitaler – das entlastet Vergabestellen und Unternehmen und beschleunigt Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
Luftverkehrsteuer sinkt auf das Niveau vor dem 01.05.2024.
Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze. Für zollpflichtige Waren aus Drittländern entfällt ab dem 01.07.2026 die bisherige Freigrenze – betroffen sind vor allem Onlinehandel, Plattformen und Versandhändler außerhalb der EU. Ziel sind gleiche Wettbewerbsbedingungen und weniger Paketflut.
E-Zigaretten-Entsorgung. Rückgabe ist künftig überall dort unentgeltlich möglich, wo E-Zigaretten verkauft werden.
Hinweis
Die vollständige Übersicht finden Sie bei der Bundesregierung. Für Onlinehändler mit Drittlandsbezug ist der Wegfall der Zollfreigrenze der wichtigste Punkt – sprechen Sie uns an, wenn Sie betroffen sind.
Brancheninformationen: Kennzahlen und Vergleiche für Ihre Branche
Ein Service unserer Kanzlei
Fundierte Beratung braucht Vergleichsmaßstäbe: Wie entwickeln sich Umsätze und Kosten in Ihrer Branche? Wo steht Ihr Betrieb im Vergleich? Über unsere DATEV-Informationsdienste (LEXinform Wirtschaft) greifen wir für unsere Mandanten auf Brancheninformationen zu rund 500 Branchen zu – unter anderem:
- Branchenreports des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands – über 70 Reports mit Kennzahlen, Marktstruktur, Chancen und Risiken,
- VR Branchen special – 54 halbjährlich aktualisierte Branchenberichte, redaktionell aufbereitet vom ifo Institut,
- Branchenbriefe der Volks- und Raiffeisenbanken – rund 140 Briefe, besonders wertvoll für Existenzgründer,
- FERI-Branchenbewertungen und Umsatzprognosen – rund 700 Bewertungen, quartalsweise aktualisiert, aus dem in der Kreditwirtschaft etablierten Feri Branchen Rating,
- ZEW Branchen-Innovationsreports – Innovations-Benchmarking für verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungssektor,
- DATEV BWA-Vergleiche – Betriebsvergleiche für rund 270 Branchen (Betriebsergebnis, Personal- und Gesamtkosten, Rohertrag),
- perfakta.SH – Handwerk in Zahlen – detaillierte Betriebsvergleiche für rund 30 Handwerksbranchen,
- Richtsatzsammlung und ifo-Konjunkturtest – amtliche Richtsätze und monatliche Konjunkturdaten.
Darüber hinaus können wir individuelle Branchen-Recherchen beauftragen, wenn Ihr Thema nicht im Standardangebot enthalten ist.
Hinweis
Diese Quellen stehen uns als DATEV-Kanzlei zur Verfügung. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Betrieb im Branchenvergleich dasteht – etwa als Vorbereitung auf ein Bankgespräch oder zur Standortbestimmung – sprechen Sie uns an. Wir stellen die relevanten Auswertungen für Sie zusammen.
Immobilienwertermittlung: Verfahren, Anlässe, steuerliche Bedeutung
Branchenwissen
Eine Immobilienbewertung wird in vielen Situationen gebraucht: beim Kauf oder Verkauf, für die Finanzierung (Beleihungswert der Bank), bei Erbschaft und Schenkung, bei der Unternehmensnachfolge oder beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus immobilienhaltenden Gesellschaften. Auch Versicherung und Zwangsversteigerung setzen eine Wertermittlung voraus.
Rechtlicher Rahmen ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), seit dem 01.01.2022 in der Fassung der ImmoWertV 2021. Sie soll den Markt- bzw. Verkehrswert abbilden – also den Preis, der sich bei einer Transaktion unter objektiven Bedingungen ergäbe. Dafür stehen drei anerkannte Verfahren zur Verfügung:
- Vergleichswertverfahren – Ableitung aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte, typisch für Wohnungen und Einfamilienhäuser,
- Ertragswertverfahren – maßgeblich für vermietete Objekte und Renditeimmobilien, in drei Varianten,
- Sachwertverfahren – orientiert an den Herstellungskosten, etwa bei eigengenutzten Objekten ohne Vergleichsmarkt.
Welches Verfahren passt, hängt von Objektart und Datenlage ab. Daneben regelt die ImmoWertV auch die bundesweit einheitliche Ermittlung der Bodenrichtwerte; zunehmend fließen ESG-Kriterien in die Bewertung ein. Der Beleihungswert der Bank ist vom Verkehrswert zu unterscheiden – er liegt regelmäßig darunter.
Kaufpreisaufteilung: Für die Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude stellt das Bundesfinanzministerium eine frei nutzbare Arbeitshilfe bereit – sie liefert eine typisierte Berechnung, von der im Einzelfall mit Gutachten abgewichen werden kann: BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung.
Hinweis
Steuerlich ist die Bewertung an vielen Stellen entscheidend: bei Erbschaft- und Schenkungsteuer ebenso wie bei der Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits – sie bestimmt Ihre Abschreibung. Wir prüfen Bewertungen aus steuerlicher Sicht und begleiten Übertragungen vorausschauend.
Was sich ändert – und was es für Sie bedeutet.
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Vom Wissen zur Beratung
Was bedeutet das für Sie konkret?
Termine, Beiträge und Formulare sind allgemeine Information. Was davon für Ihr Unternehmen oder Ihre private Situation zählt, klären wir persönlich – in unseren Leistungsfeldern von der laufenden Betreuung bis zur Nachfolge.