Gesetzgebung & Verfahren
Verbesserungen für Verbraucher bei Kreditverträgen
Gesetzgebung
Künftig werden auch Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie „Buy now, pay later“-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen. So müssen beispielsweise Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit (sog. Bonität) strenger prüfen. Ziel ist der bessere Schutz von Verbrauchern vor Überschuldung. Möglich macht dies die , die am 20.11.2025 in Kraft trat.
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Quelle: DATEV Mandanteninformationen
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Steuerrecht ändert sich laufend – die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.