Privatpersonen
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 01.01.2025
Für Einkommensteuerpflichtige
Ab 2025 gilt eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen für eine maximal zulässige Bruttoleistung von bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (für alle Gebäudearten vereinheitlicht).
Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze demzufolge überschritten, bleibt der gesamte Ertrag steuerpflichtig.
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Quelle: DATEV Mandanteninformationen
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Steuerrecht ändert sich laufend – die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.