Gesetzgebung & Verfahren

Agrardiesel-Subvention ab 01.01.2026

Gesetzgebung/Sonstiges · Stand 2026-02

Gesetzgebung/Sonstiges

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bekommen ab 01.01.2026 wieder Zuschüsse für den Einsatz von Diesel-Kraftstoff. Künftig können sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer für Diesel erstatten lassen. Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.

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Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Steuerrecht ändert sich laufend – die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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