Gesetzgebung & Verfahren

Maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld gilt weiter

Gesetzgebung/Sonstiges · Stand 2026-02

Gesetzgebung/Sonstiges

Aktuell beträgt die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld 24 Monate. Die geltende Regelung lief jedoch zum 31.12.2025 aus. Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die sog. Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (4. KugBeV) beschlossen, wonach die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld weiterhin 24 Monate beträgt. Betroffene Unternehmen haben somit Planungssicherheit bis zum 31.12.2026. Danach soll wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten gelten. Betriebe mit einer Bezugsdauer von derzeit zwölf Monaten und mehr können somit Kurzarbeit über den 31.12.2025 hinaus fortführen.

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