Gesetzgebung & Verfahren
Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert
Sonstiges
Mit der Mietpreisbremse soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare Wohnung im gewohnten Umfeld zu finden - insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Deshalb hat sich die Bundesregierung für das Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere vier Jahre bis Ende 2029 eingesetzt. Es war bis zum 31.12.2025 befristet. Das Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist am 23.07.2025 in Kraft getreten - mit dem Ziel, den Mietenanstieg zu verlangsamen.
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Quelle: DATEV Mandanteninformationen
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