Gesetzgebung & Verfahren
Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent
Gesetzgebung/Sonstiges
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Abgabesatz betrug im Jahr 2025 5,0 Prozent. Seit dem 01.01.2026 beträgt der Abgabesatz gem. „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026“ 4,9 Prozent.
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Quelle: DATEV Mandanteninformationen
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Steuerrecht ändert sich laufend – die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.