Privatpersonen
Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Für Einkommensteuerpflichtige
Ein (Az. IV C 6 - S 2170/00015/002/094) ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 14.11.2001. Es gilt für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform. Es gilt auch für Betriebe, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG erzielen. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) ist dieses BMF-Schreiben sinngemäß anzuwenden.
Das Schreiben ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Es enthält Ausnahmen für eine Anwendung auch für frühere Wirtschaftsjahre.
Hinweis
Besonders interessant ist die Anlage Richtwerte für die Viehbewertung.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Steuerrecht ändert sich laufend – die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.