Was kostet ein Steuerberater?

Kurz gesagt

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühr richtet sich bei den meisten Leistungen nach dem Gegenstandswert, also etwa nach Ihren Einkünften oder Ihrem Umsatz, und liegt innerhalb eines gesetzlichen Rahmens. Daneben gibt es die Zeitgebühr und vereinbarte Pauschalen.

Die Grundlage: die Steuerberatervergütungsverordnung

Anders als bei vielen Dienstleistungen ist die Vergütung von Steuerberatern gesetzlich geregelt. Die StBVV legt für die einzelnen Tätigkeiten einen Rahmen fest. Wo im Rahmen die Gebühr liegt, bestimmt der Steuerberater nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (§ 11 StBVV).

Drei Abrechnungsarten kommen vor:

  • Wertgebühr. Die Gebühr hängt vom Gegenstandswert ab und wird aus einer Tabelle abgelesen. Für die Einkommensteuererklärung beträgt der Rahmen 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €.
  • Zeitgebühr. Für Tätigkeiten ohne passenden Gegenstandswert, etwa eine laufende Beratung, wird nach Zeit abgerechnet: 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV).
  • Pauschalvergütung. Für wiederkehrende Leistungen kann eine feste Vergütung vereinbart werden. Die Vereinbarung bedarf der Textform und muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet sein (§ 4 StBVV). Darin steht, welche Leistungen abgedeckt sind.

Wovon die Höhe abhängt

Bei der Einkommensteuer spielen vor allem die Zahl der Anlagen, der Zustand der Unterlagen und Sonderfälle eine Rolle: eine vermietete Wohnung, ein Depot mit ausländischen Erträgen, ein Umzug, eine Erbschaft. Bei Unternehmen kommen Buchführung (§ 33 StBVV, Tabelle C), Lohnabrechnung (§ 34 StBVV) und Jahresabschluss (§ 35 StBVV, Tabelle B) hinzu.

Wie viel Arbeit Sie uns abnehmen, beeinflussen Sie selbst. Vollständige, sortierte Unterlagen und digitale Belege über DATEV Unternehmen online senken den Aufwand spürbar.

Pauschale oder Abrechnung nach Gebührenordnung?

Eine Pauschale bietet Planbarkeit, vor allem bei laufender Buchhaltung und Lohnabrechnung. Für einmalige oder stark schwankende Aufgaben ist die Abrechnung nach StBVV oft fairer, weil sie dem tatsächlichen Umfang folgt. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welche Form zu Ihrer Situation passt, und nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor wir beginnen.

Welche Steuerberatungskosten Sie absetzen können

  • Betrieblich: Kosten für Buchführung, Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen sind Betriebsausgaben.
  • Privat: Kosten für die Einkommensteuererklärung sind teilweise abziehbar. Was auf die Ermittlung von Einkünften entfällt, etwa die Anlage V für eine vermietete Wohnung oder die Anlage N, ist als Werbungskosten absetzbar. Der Anteil für den Hauptvordruck, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ist seit 2006 nicht mehr abziehbar.
  • Bis 100 € im Jahr dürfen Sie die gemischten Kosten nach Ihrer Wahl zuordnen (BMF-Schreiben vom 21.12.2007).

Rechtsgrundlagen und Quellen

§§ 4, 11, 13, 24, 33–35 StBVV mit Tabellen A–C (i. d. F. der Fünften Änderungsverordnung, in Kraft seit 1.7.2025); § 4 Abs. 4, § 9 EStG; BMF-Schreiben vom 21.12.2007, IV B 2 – S 2144/07/0002.

Rechtsstand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

So unterstützen wir Sie

Die Vergütung steht fest, bevor die Arbeit beginnt

Wir besprechen die Vergütung immer vor Beginn der Arbeit. Für laufende Mandate bieten wir auf Wunsch eine Pauschale an.