Welche Unterlagen braucht der Steuerberater für die Steuererklärung?
Viele Daten liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor, etwa Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezüge und Krankenversicherungsbeiträge. Wir brauchen von Ihnen vor allem das, was das Finanzamt nicht kennt: Belege für Ausgaben, Unterlagen zu Vermietung und Kapitalanlagen und Änderungen in Ihrem Leben.
Für Ihre private Einkommensteuererklärung. Diese Liste deckt die Unterlagen ab, die wir für die Einkommensteuererklärung einer Privatperson brauchen – einschließlich der Anlagen für Vermietung, Kapitalerträge und eine selbstständige Nebentätigkeit. Nicht enthalten sind die laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahresabschluss eines Unternehmens sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen. Dafür stellen wir Ihnen eine eigene Liste zusammen.
Welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen?
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft. Daraus entsteht genau die Liste für Ihren Fall – zum Abhaken, Drucken oder Speichern als PDF. Je mehr zutrifft, desto länger wird sie; das ist kein Mehraufwand für Sie, sondern erspart Rückfragen.
Ihre Auswahl und die gesetzten Haken bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts an uns übertragen und nichts gespeichert, was Rückschlüsse auf Sie zulässt.
Noch nichts abgehakt.
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Für alle
Arbeitnehmer
Familie und Kinder
Versicherungen und Vorsorge
Haushalt und Wohnen
Vermietung
Kapitalvermögen
Krankheit, Pflege, Spenden
Belege müssen Sie dem Finanzamt nur noch auf Anforderung vorlegen (Belegvorhaltepflicht). Bewahren Sie sie trotzdem auf. Am einfachsten sammeln Sie die Unterlagen laufend in DATEV Meine Steuern; unterwegs geht das auch mit der App DATEV Upload mobil.
Rente und Pension
Lohnersatzleistungen
Ehe und Lebenspartnerschaft
Alleinerziehend
Selbst bewohntes Eigentum
Umzug und zweiter Haushalt
Selbstständigkeit und Gewerbe
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
Photovoltaik
Einkünfte oder Vermögen im Ausland
Behinderung und Pflege
Studium, Fortbildung und Umschulung
Unterhalt
Erbschaft oder Schenkung in diesem Jahr
Rechtsgrundlagen und Quellen
§§ 9, 10, 33, 35a EStG; § 50 Abs. 4 und 8 EStDV; § 97 AO (Vorlage auf Anforderung).
Rechtsstand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Eine Unterlagenliste für Ihre Situation
Gern stellen wir Ihnen zu Jahresbeginn eine auf Ihre Situation zugeschnittene Unterlagenliste zusammen.