Welche Unterlagen braucht der Steuerberater für die Steuererklärung?

Kurz gesagt

Viele Daten liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor, etwa Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezüge und Krankenversicherungsbeiträge. Wir brauchen von Ihnen vor allem das, was das Finanzamt nicht kennt: Belege für Ausgaben, Unterlagen zu Vermietung und Kapitalanlagen und Änderungen in Ihrem Leben.

Für Ihre private Einkommensteuererklärung. Diese Liste deckt die Unterlagen ab, die wir für die Einkommensteuererklärung einer Privatperson brauchen – einschließlich der Anlagen für Vermietung, Kapitalerträge und eine selbstständige Nebentätigkeit. Nicht enthalten sind die laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahresabschluss eines Unternehmens sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen. Dafür stellen wir Ihnen eine eigene Liste zusammen.

Welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft. Daraus entsteht genau die Liste für Ihren Fall – zum Abhaken, Drucken oder Speichern als PDF. Je mehr zutrifft, desto länger wird sie; das ist kein Mehraufwand für Sie, sondern erspart Rückfragen.

Woraus bezogen Sie im Steuerjahr Einkünfte?
Familie und Wohnen
Vermögen, Vorsorge und Besonderheiten

Ihre Auswahl und die gesetzten Haken bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts an uns übertragen und nichts gespeichert, was Rückschlüsse auf Sie zulässt.

Für alle

Arbeitnehmer

Familie und Kinder

Versicherungen und Vorsorge

Haushalt und Wohnen

Vermietung

Kapitalvermögen

Krankheit, Pflege, Spenden

Tipp-Kasten

Belege müssen Sie dem Finanzamt nur noch auf Anforderung vorlegen (Belegvorhaltepflicht). Bewahren Sie sie trotzdem auf. Am einfachsten sammeln Sie die Unterlagen laufend in DATEV Meine Steuern; unterwegs geht das auch mit der App DATEV Upload mobil.

Rente und Pension

Lohnersatzleistungen

Ehe und Lebenspartnerschaft

Alleinerziehend

Selbst bewohntes Eigentum

Umzug und zweiter Haushalt

Selbstständigkeit und Gewerbe

Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Photovoltaik

Einkünfte oder Vermögen im Ausland

Behinderung und Pflege

Studium, Fortbildung und Umschulung

Unterhalt

Erbschaft oder Schenkung in diesem Jahr

Rechtsgrundlagen und Quellen

§§ 9, 10, 33, 35a EStG; § 50 Abs. 4 und 8 EStDV; § 97 AO (Vorlage auf Anforderung).

Rechtsstand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

So unterstützen wir Sie

Eine Unterlagenliste für Ihre Situation

Gern stellen wir Ihnen zu Jahresbeginn eine auf Ihre Situation zugeschnittene Unterlagenliste zusammen.

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