Mandanten aus der Region

Unsere Kanzlei sitzt in Erding. Wir betreuen Unternehmen, Familien und Privatpersonen im gesamten Großraum München – vom Landkreis Erding über Freising, Ebersberg und Mühldorf bis in die Münchner Stadtteile, an den Tegernsee und nach Landshut.

Wählen Sie Ihre Region: Die Karte dort nennt für jede Gemeinde den Gewerbesteuer-Hebesatz und das zuständige Finanzamt. Daneben steht, was für Unternehmen vor Ort zählt – Betriebsstätten und Zerlegung, Organschaft, Jahresabschluss und Betriebsprüfung – und was Privatpersonen und Familien betrifft.

Die Zusammenarbeit setzt keine räumliche Nähe voraus. Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Geschäftsleitung, nicht das am Kanzleisitz. Mandate außerhalb der hier aufgeführten Regionen betreuen wir deshalb ebenso, bundesweit. Diese Seiten fassen allein die örtlichen Rahmendaten zusammen, nach denen am häufigsten gefragt wird.

Die Regionen im Überblick

Die Karte benötigt JavaScript. Die Regionen stehen darunter als Liste mit denselben Angaben.

Die Karte dient der Orientierung. Hebesätze beschließen die Gemeinden jährlich und können sich seit dem genannten Stand geändert haben; maßgeblich ist allein die Haushaltssatzung der jeweiligen Gemeinde. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Gebietsgrenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2026 (VG250, dl-de/by-2-0)

10Regionen von Erding bis Rosenheim
270Gemeinden und Stadtbezirke mit Hebesatz
19Orte im Einzelnen beschrieben

Worauf Sie sich verlassen können

Bestellte SteuerberaterinRenate Orthuber ist als Steuerberaterin bestellt und Mitglied der Steuerberaterkammer München. Die Bestellung setzt das Staatsexamen voraus und bindet an Fortbildungspflicht und Berufsaufsicht; wer sie nicht hat, darf in Steuersachen nicht geschäftsmäßig beraten (§ 3 StBerG).
Verschwiegenheit, gesetzlich geschütztWas Sie uns anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG) – ihre Verletzung ist strafbar (§ 203 StGB). Dazu tritt ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Gerichten und Behörden (§ 102 AO, § 53 StPO).
Unterlagen in deutschen RechenzentrenBuchführung, Lohn und Jahresabschluss laufen über die DATEV eG, eine Genossenschaft des steuerberatenden Berufs. Ihre Daten liegen in deren Rechenzentren in Deutschland – nicht bei einem Anbieter, dessen Geschäftsmodell die Auswertung von Daten ist.
Mandate außerhalb der Region

Der Standort entscheidet nicht über die Zusammenarbeit

Unterlagen, Auswertungen und der Verkehr mit dem Finanzamt laufen elektronisch; Besprechungen führen wir in der Kanzlei in Erding oder per Video. Ob Ihr Wohnsitz oder Ihr Betrieb in einer der hier aufgeführten Regionen liegt, ist dafür ohne Belang. Schildern Sie uns Ihre Situation; wir sagen Ihnen, wie die Betreuung in Ihrem Fall aussehen würde und was sie kostet.

Rechtsstand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.