Steuererklärung als Rentner: Was gilt 2026?
Renten sind teilweise steuerpflichtig. Wie hoch der Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente. Eine Erklärung ist Pflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt (Ehepaare 24.696 €).
Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist
Bei gesetzlichen Renten, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken und Rürup-Verträgen gilt ein Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns. Seit 2023 steigt er für jeden neuen Rentenjahrgang um einen halben Prozentpunkt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben, der Rentenfreibetrag. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb in voller Höhe steuerpflichtig. Deshalb kommen viele Rentner erst nach einigen Jahren über den Grundfreibetrag.
Besteuerungsanteil Ihrer Rente
Beispiel: Rentenbeginn 2026, 18.000 € Jahresbruttorente. 84 % = 15.120 € sind steuerpflichtig, 2.880 € bleiben steuerfrei.
Überschlägige Berechnung für die eingegebenen Werte. Sie bildet den Regelfall ab und berücksichtigt weder die Besonderheiten Ihres Sachverhalts noch spätere Rechtsänderungen. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.
Was Sie als Rentner absetzen können
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur Basisabsicherung sind voll abziehbar.
- Krankheits- und Pflegekosten: Zuzahlungen, Brillen, Zahnersatz, Heimkosten, als außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Belastung (§ 33 EStG).
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker: 20 % der Lohnkosten werden direkt von der Steuer abgezogen, bis 4.000 € bzw. 1.200 € im Jahr (§ 35a EStG). Das gilt auch für Pflegedienste und anteilige Kosten im Heim.
- Spenden und Kirchensteuer.
- Werbungskosten: Pauschal werden 102 € abgezogen (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG), etwa für Rentenberatung oder Kontoführung.
Neu seit 2026: die Aktivrente
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als Arbeitnehmer arbeitet, kann seit 1. Januar 2026 bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen (§ 3 Nr. 21 EStG). Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; Selbstständige, Beamte und Minijobber sind ausgenommen. Der Freibetrag entspricht 24.000 € im Kalenderjahr. Er befreit allein von der Einkommensteuer – Sozialversicherungsbeiträge fallen unverändert an.
Weitere Einkünfte im Ruhestand
Mieteinnahmen, Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags (1.000 €, Ehepaare 2.000 €) und Betriebsrenten erhöhen das Einkommen. Für Einkünfte außerhalb der Rente gibt es, wenn Sie vor Beginn des Jahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, unter Umständen den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG).
Häufige Fragen
Woher weiß das Finanzamt von meiner Rente?
Die Rentenversicherungsträger, Pensionskassen und Versicherungen melden Ihre Leistungen elektronisch an die Finanzverwaltung – die Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG. Sie enthält den Rentenbetrag, den Beginn und etwaige Anpassungen. Das Finanzamt kennt Ihre Rente also, auch wenn Sie keine Erklärung abgeben. Aus diesen Daten werden Rentner regelmäßig angeschrieben und zur Abgabe aufgefordert, teilweise für mehrere zurückliegende Jahre gleichzeitig.
Muss ich für vergangene Jahre nachträglich Erklärungen abgeben?
Wenn Sie erklärungspflichtig waren, ja. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre, beginnt bei Erklärungspflicht aber erst mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Steuerjahr (§§ 169, 170 Abs. 2 AO) – das Finanzamt kann also bis zu sieben Jahre zurück anfordern. Häufig fällt die Nachzahlung geringer aus als befürchtet, weil der Rentenfreibetrag, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Leistungen gegenzurechnen sind. Wir arbeiten die Jahre geordnet nacheinander auf und beantragen, wo es angezeigt ist, Stundung oder Ratenzahlung.
Die Antworten geben den Regelfall nach dem bei Redaktionsschluss geltenden Recht wieder; der Stand steht am Ende der Seite. Sie ersetzen keine Beratung: Ob eine Regelung auf Ihren Sachverhalt zutrifft, hängt von Umständen ab, die sich hier nicht abfragen lassen, und das Steuerrecht ändert sich laufend. Sprechen Sie uns an, bevor Sie auf dieser Grundlage entscheiden.
Rechtsgrundlagen und Quellen
§ 22 Nr. 1, § 22a, § 24a, § 3 Nr. 21, § 9a, § 10, § 20 Abs. 9, § 32a, § 33, § 35a EStG; § 46 Abs. 2 EStG; § 56 EStDV; FAQ Aktivrente des BMF (Stand 06.02.2026).
Rechtsstand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Die Steuererklärung für Rentner
Wir übernehmen die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre, auf Wunsch einschließlich der Vermögensnachfolge.