Steuerberatung im Landkreis München

Der Landkreis München umschließt die Landeshauptstadt und ist einer der stärksten Wirtschaftsräume Deutschlands. Bei der Kaufkraft je Einwohner liegt er bundesweit auf Platz 2. Für alle 29 Gemeinden und die Stadt München ist ein gemeinsames Finanzamt zuständig, das Finanzamt München. Die Gemeinden im Norden und Osten – Ismaning, Aschheim, Kirchheim – liegen rund 17 bis 20 Kilometer von unserer Kanzlei entfernt.

Ein wichtiger Unterschied zur Stadt sind die Hebesätze: Während München 490 % erhebt, liegen die Gemeinden des Landkreises zwischen 230 % und 360 %. Für viele Unternehmen ist das ein Grund, sich vor den Toren der Stadt anzusiedeln.

Gemeinden293 Städte, 26 Gemeinden
Einwohner353.99431.12.2025
Zuständiges FinanzamtFinanzamt München
Gewerbesteuer-Hebesatz230–360 %Median 320 %
Kaufkraft-Index134,5,Platz 2 in Deutschland (NIQ/GfK 2025
Karte

Gemeinden und Hebesätze im Landkreis München

Jede Gemeinde trägt einen Grünton nach der Höhe ihres Gewerbesteuer-Hebesatzes: je dunkler, desto höher. Wählen Sie eine Gemeinde aus – die Tafel daneben nennt dann den Satz selbst, das zuständige Finanzamt, die Belastung des Gewerbeertrags in Prozent und den Jahresbetrag bei einer Million Euro Gewerbeertrag.

Die Karte benötigt JavaScript. Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden nennen wir Ihnen auf Anfrage jederzeit; rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Die Karte dient der Orientierung. Hebesätze beschließen die Gemeinden jährlich und können sich seit dem genannten Stand geändert haben; maßgeblich ist allein die Haushaltssatzung der jeweiligen Gemeinde. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Gemeindegrenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2026 (VG250, dl-de/by-2-0)

Unternehmen im Landkreis München

Wir betreuen Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen im Landkreis München – vom inhabergeführten Betrieb bis zur Gruppe mit mehreren Gesellschaften und Standorten. Der Umfang reicht von der laufenden Buchführung über Jahresabschluss und Lohn bis zur Begleitung von Betriebsprüfungen, Umstrukturierungen und Nachfolgen. Die Gewerbesteuer ist die einzige Ertragsteuer, deren Höhe die Gemeinde bestimmt: Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Hebesatz liegen hier 130 Prozentpunkte.

Womit wir Unternehmen begleiten

Leistungsübersicht

Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss und Steuererklärungen im Zusammenhang.

Unsere Leistungen
  • Finanzbuchhaltung mit digitalem Belegaustausch und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich aller gesetzlichen Meldungen
  • Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung
  • Steuererklärungen für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter
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Familienunternehmen

Gesellschafterstruktur, Gewinnverteilung und Generationenwechsel steuerlich begleitet.

Unsere Leistungen
  • Gesellschaftsvertrag und Gewinnverteilung steuerlich prüfen
  • Gesellschafterdarlehen, Miet- und Angehörigenverträge dokumentieren
  • Vorweggenommene Erbfolge und schrittweise Übergabe konzipieren
  • Betriebsaufspaltung sowie Betriebs- und Privatvermögen abgrenzen
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Nachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Übergabe von Unternehmen und Vermögen – mit dem Vorlauf, den die Verschonungsregeln verlangen.

Unsere Leistungen
  • Verschonung für Betriebsvermögen prüfen (§§ 13a, 13b ErbStG)
  • Unternehmen, Immobilien und sonstiges Vermögen steuerlich bewerten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen erstellen
  • Behaltefristen und Lohnsummen über fünf bis sieben Jahre überwachen
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Digitale Transformation und Prozessberatung

Belegwege, Schnittstellen und Freigaben so eingerichtet, dass Zahlen zeitnah vorliegen.

Unsere Leistungen
  • DATEV Unternehmen online einrichten und laufend betreuen
  • Empfang und Versand von E-Rechnungen in XRechnung und ZUGFeRD
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD erstellen
  • Digitale Personalakte und Freigabewege im Zahlungsverkehr
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Was dabei im Einzelnen zu klären ist

Standort und Betriebsstätten

Die Hebesätze reichen von 230 % in Baierbrunn bis 360 % in Kirchheim bei München und Neuried; der Median liegt bei 320 %. Auf den Gewerbeertrag gerechnet sind das 8,05 % gegenüber 12,60 % – bei einer Million Euro Gewerbeertrag ein Unterschied von rund 45.500 € im Jahr. Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag zerlegt; Maßstab sind grundsätzlich die Arbeitslöhne je Betriebsstätte (§§ 28 ff. GewStG). Maßgebend ist damit nicht der Sitz, sondern wo die Löhne anfallen – bei einem neuen Standort, einer Verlagerung oder einem Zukauf lohnt die Rechnung vorab.

Rechtsform und Gewinnverwendung

Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem mit dem 4,0-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und die anteilige Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften gilt beides nicht. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, kann als Personenunternehmen die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG nutzen oder nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optieren. Welcher Weg trägt, hängt von Hebesatz, Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten und Gesellschafterkreis ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Unternehmensgruppen und Organschaft

Bei mehreren Gesellschaften unter einem Dach entscheidet die Organschaft, wo Ergebnisse zusammengeführt werden: körperschaftsteuerlich über finanzielle Eingliederung und einen Gewinnabführungsvertrag mit mindestens fünf Jahren Laufzeit (§ 14 KStG), gewerbesteuerlich gilt die Organgesellschaft dann als Betriebsstätte des Organträgers (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) – die Zerlegung läuft über alle Standorte der Gruppe. Umsatzsteuerlich entsteht ein Organkreis mit nur einer Erklärung (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG), dafür mit Haftung für die Steuern der gesamten Gruppe. Wir prüfen die Voraussetzungen, führen die Verträge nach und erstellen die Abschlüsse der einzelnen Gesellschaften aus einer Hand.

Jahresabschluss, Prüfung und Offenlegung

Die Größenklassen des § 267 HGB entscheiden über Umfang, Prüfung und Offenlegung: Als klein gilt, wer an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mindestens zwei der Merkmale 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt überschreitet; die Grenze zur großen Kapitalgesellschaft liegt bei 25 Mio. €, 50 Mio. € und 250 Arbeitnehmern. Ab der Einstufung als mittelgroß ist der Abschluss prüfungspflichtig (§ 316 HGB); offengelegt wird in jedem Fall (§ 325 HGB). Die Prüfung selbst nimmt ein Abschlussprüfer vor – wir erstellen den Abschluss, bereiten die Unterlagen dafür auf, begleiten die Prüfung und übermitteln die E-Bilanz (§ 5b EStG).

Finanzamt München und Betriebsprüfung

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt (§ 20 AO) – bei Ihnen das Finanzamt München. Über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern sind wir legitimiert und erhalten Bescheide unmittelbar. Wie häufig geprüft wird, richtet sich nach der Größenklasse der Betriebsprüfungsordnung; deren Grenzen legt das Bundesfinanzministerium alle drei Jahre neu fest, zuletzt mit Wirkung ab 2027. Bei Großbetrieben schließt der Prüfungszeitraum lückenlos an den vorigen an (§ 4 Abs. 2 BpO) – die Prüfung ist dort Dauerzustand, kein Ereignis. Wir bereiten den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO vor, begleiten Prüfung und Schlussbesprechung und übernehmen dasselbe für Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Rentenversicherung. Wer die Wirksamkeit seines Steuerkontrollsystems nachweist, kann für die Folgeprüfung eine verbindliche Beschränkung nach Art und Umfang erhalten (§ 38 EGAO).

Auslandsbezug und Verrechnungspreise

Wer Waren oder Leistungen mit verbundenen Unternehmen im Ausland austauscht, muss die Verrechnungspreise aufzeichnen: Transaktionsmatrix, Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (§ 90 Abs. 3 AO), bei Unternehmen einer multinationalen Gruppe ab 100 Mio. € Umsatz zusätzlich die Stammdokumentation. Seit der Neufassung sind Transaktionsmatrix und Stammdokumentation ohne gesonderte Aufforderung innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen (§ 90 Abs. 4 AO) – wer erst dann beginnt, hält die Frist nicht. Hinzu kommen Betriebsstätten im Ausland, Mitarbeitereinsätze über die Grenze und der Quellensteuerabzug.

Laufende Pflichten und Fristen

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnmeldungen laufen monatlich oder vierteljährlich. Im B2B-Bereich müssen Rechnungen seit 2025 elektronisch empfangen werden können; für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen, die sich nach dem Vorjahresumsatz richten. Für Betriebe mit Barkasse kommen die zertifizierte Sicherheitseinrichtung, die Meldung des Systems und die Verfahrensdokumentation hinzu (§ 146a AO). Wir führen den Fristenkalender und melden uns rechtzeitig.

Standortwahl und Gewerbesteuer

Der Hebesatz ist der einzige Teil der Ertragsbesteuerung, über den die Gemeinde entscheidet. Für einen neuen Standort, eine weitere Betriebsstätte oder die Sitzverlegung lässt sich der Unterschied beziffern. Die Sätze einzelner Gemeinden stehen in der Karte weiter oben.

Zwei Gemeinden vergleichen

Beispiel: Eine GmbH mit 1.000.000 € Gewerbeertrag zahlt in Ismaning bei 330 % rund 115.500 € Gewerbesteuer, in Aying bei 260 % rund 91.000 € – eine Differenz von 24.500 € im Jahr.

Überschlägige Berechnung für die eingegebenen Werte. Sie bildet den Regelfall ab und berücksichtigt weder die Besonderheiten Ihres Sachverhalts noch spätere Rechtsänderungen. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.

Besonderheiten im Landkreis München

Mindesthebesatz ab 2027

Acht Gemeinden im Landkreis liegen derzeit unter 280 %. Sie müssen ihren Hebesatz ab 2027 anheben. Wer seinen Unternehmenssitz wegen eines besonders niedrigen Hebesatzes gewählt hat, sollte die Kalkulation jetzt überprüfen.

Der Norden und Osten

Ismaning, Unterföhring, Garching, Aschheim, Kirchheim und Feldkirchen bilden einen dichten Gürtel aus Medien-, Technologie-, Versicherungs- und Logistikunternehmen. Er ist von Erding aus schnell erreichbar.

Der Süden

In Neubiberg, Ottobrunn und Taufkirchen (Halbleiter sowie Luft- und Raumfahrt), Unterhaching, Pullach und Grünwald sitzen Konzernzentralen und viele Beteiligungsgesellschaften. Gräfelfing, Pullach und Grünwald gehören zu den kaufkräftigsten Gemeinden Deutschlands.

Orte im Landkreis München

Zu diesen Orten erreichen uns die meisten Anfragen aus der Region. Hebesatz, zuständiges Finanzamt und Entfernung zur Kanzlei stehen jeweils dabei.

Aschheim und Kirchheim b. München

Gewerbesteuer-Hebesatz
310 %
Finanzamt
München
Entfernung zur Kanzlei
ca. 23 km · rund 22 Minuten

In Dornach haben internationale Technologieunternehmen, IT-Dienstleister und Logistikunternehmen ihren Sitz, darunter ein großes Paketzentrum. Die Kirchheimer Gewerbegebiete bieten rund 7.300 Arbeitsplätze, unter anderem in Mode, Druck- und IT-Wirtschaft. Für Mittelständler und Tochtergesellschaften übernehmen wir Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen, für Familien die Einkommensteuer und die Vermögensnachfolge.

Garching b. München

Gewerbesteuer-Hebesatz
330 %
Finanzamt
München
Entfernung zur Kanzlei
ca. 30 km · rund 28 Minuten

Der Forschungscampus mit den naturwissenschaftlichen Fakultäten der TUM, Max-Planck-Instituten und der Europäischen Südsternwarte, der Business Campus und das Gewerbegebiet Hochbrück bilden den wirtschaftlichen Kern. Für Ausgründungen begleiten wir die Wahl der Rechtsform, Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligungen und die laufende Buchhaltung. Wissenschaftler mit Auslandsbezug unterstützen wir bei Fragen zu Wohnsitz und Doppelbesteuerung.

Grünwald

Gewerbesteuer-Hebesatz
240 %
Finanzamt
München
Entfernung zur Kanzlei
ca. 52 km · rund 50 Minuten

Neben dem Film- und Fernsehgelände sind in Grünwald viele Familienholdings, Vermögensverwaltungen und Unternehmenssitze ansässig. Unsere Schwerpunkte für Grünwalder Mandanten sind die steuerliche Betreuung großer privater Vermögen, Holdingstrukturen, Immobilienportfolios und die Übergabe von Unternehmen und Vermögen an die nächste Generation.

Ismaning

Gewerbesteuer-Hebesatz
330 %
Finanzamt
München
Entfernung zur Kanzlei
ca. 25 km · rund 25 Minuten

In Ismaning arbeiten rund 15.600 Menschen. Das Gewerbegebiet Osterfeld mit Technologie, IT und Handel, der Medienpark mit Rundfunk, Fernsehen und Verlagen sowie Mittelstand und Handwerk Am Lenzenfleck prägen den Standort. Für Geschäftsführer und Gesellschafter sind Ausschüttungen, Geschäftsführervergütung und Holdingstrukturen häufige Themen.

Unterföhring

Gewerbesteuer-Hebesatz
330 %
Finanzamt
München
Entfernung zur Kanzlei
ca. 29 km · rund 30 Minuten

Unterföhring ist ein Medienstandort mit überregionaler Bedeutung; Fernsehsender, Produktionsfirmen und Versicherungswirtschaft prägen den Ort, dazu kommen über 2.200 Gewerbebetriebe. Entsprechend häufig geht es bei uns um Arbeitslohn mit Aktienprogrammen, Abfindungen und Auslandseinsätzen, um Selbstständige aus der Medienbranche und um Familien mit Immobilienvermögen.

Privatpersonen und Familien im Landkreis München

Wir betreuen Privatpersonen aus dem Landkreis München in jeder Lebenslage – von der jährlichen Einkommensteuererklärung über die Vermietung bis zur Übertragung von Vermögen. Bei Gesellschaftern und Geschäftsführern gehört die eigene Erklärung ohnehin zur Betreuung des Unternehmens; sie lässt sich davon nicht trennen.

Womit wir Privatpersonen begleiten

Privatpersonen und Familien

Einkommensteuer mit Vermietung, Kapitalerträgen und Vorsorge – vollständig und fristgerecht.

Unsere Leistungen
  • Einkommensteuererklärung mit Vermietung, Kapitalerträgen und Vorsorge
  • Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ansetzen
  • Steuerbescheide prüfen, Einspruch einlegen, Fristen überwachen
  • Internationale Sachverhalte und Wohnsitzfragen beurteilen
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Private Vermögen

Wertpapierbuchführung über mehrere Depots, Vermögensreporting und laufende Steuerplanung.

Unsere Leistungen
  • Wertpapierbuchführung für Depots und Kapitalanlagen
  • Konsolidiertes Vermögensreporting über alle Anlageklassen
  • Einkünfte aus Beteiligungen und Kapitalvermögen ermitteln
  • Vermögensübertragung mit der Schenkungsteuer abstimmen
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Immobilien

Vermietung, Abschreibung, Veräußerungsfristen und die Übertragung auf die nächste Generation.

Unsere Leistungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln (Anlage V)
  • Kaufpreisaufteilung und Abschreibung steuerlich begleiten
  • Erhaltungs- und Herstellungsaufwand laufend richtig zuordnen
  • Erwerbsstruktur klären, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist
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Was dabei im Einzelnen zu klären ist

Der Weg zur Arbeit

Viele Mandanten aus dem Landkreis München arbeiten in München oder am Flughafen; die Entfernungspauschale ist dann einer der größeren Posten in der Erklärung. Seit 2026 werden 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer angesetzt, bei Fahrten ohne eigenen oder überlassenen Pkw begrenzt auf 4.500 € im Jahr (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Höhere tatsächliche Kosten für Bahn oder Bus dürfen stattdessen angesetzt werden. Wirksam wird das erst, soweit die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Vermietete Wohnungen

Zinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltung und die Gebäudeabschreibung sind Werbungskosten; der Abschreibungssatz richtet sich nach dem Jahr der Fertigstellung (§ 7 Abs. 4 EStG). Zwei Regelungen sind dabei besonders zu beachten: Bei Vermietung an Angehörige unter 66 % der ortsüblichen Marktmiete werden die Werbungskosten gekürzt (§ 21 Abs. 2 EStG) – zwischen 50 % und 66 % entscheidet eine Überschussprognose. Und Instandsetzungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf gelten als anschaffungsnaher Aufwand, wenn sie 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen; sie sind dann nicht sofort abziehbar, sondern nur über die Abschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Grundsteuer nach dem bayerischen Flächenmodell

Bayern bemisst die Grundsteuer seit 2025 nach Flächen, nicht nach Werten (Art. 1 bis 4 BayGrStG): 0,04 € je Quadratmeter Grund und 0,50 € je Quadratmeter Gebäudefläche, auf die Wohnfläche wirkt eine Messzahl von 70 %. Den Hebesatz setzt die Gemeinde fest; er ist ein anderer als der für die Gewerbesteuer und steht in Ihrem Grundsteuerbescheid. Ob der Bescheid stimmt, hängt an Einzelheiten – Erbbaurecht, Miteigentumsanteile, gemischte Nutzung, Denkmalschutz –, die sich nicht pauschal beantworten lassen. Wir prüfen den Bescheid im Einzelfall.

Gesellschafter und Geschäftsführer

Wer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, trägt die Folgen in der eigenen Erklärung: Ausschüttungen unterliegen im Privatvermögen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ab einer Beteiligung von 25 % – oder von 1 %, wenn eine berufliche Tätigkeit maßgeblichen unternehmerischen Einfluss erlaubt – kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren beantragt werden (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG); der Antrag bindet für fünf Jahre und ist nach einem Widerruf für diese Beteiligung verschlossen. Beim Verkauf greift § 17 EStG schon ab 1 % Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre. Hinzu kommen Geschäftsführerbezüge und Pensionszusagen, die einem Fremdvergleich standhalten müssen, und die Betriebsaufspaltung, wenn das Betriebsgrundstück im Privatvermögen liegt.

Immobilien und Vermögen in der Familie

Die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel (§ 16 ErbStG). Bei den Grundstückswerten in der Region ist das die entscheidende Größe; eine Übertragung in einem Zug lässt Freibeträge ungenutzt, die bei gestaffelter Übertragung mehrfach zur Verfügung stünden. Das selbstgenutzte Familienheim kann unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG steuerfrei übergehen. Die Übertragung in gerader Linie ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG); Bayern erhebt sie im Übrigen mit 3,5 %.

Mietspiegel der Region

In dieser Region führt keine der Städte einen eigenen Mietspiegel, den wir benennen könnten.

Nicht jede Gemeinde stellt einen Mietspiegel auf. Welche es sind, führt das BayernPortal zentral. Fehlt einer, lässt sich die ortsübliche Miete auch über vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten belegen.

Entfernungspauschale für Ihren Arbeitsweg

Beispiel: 15 km einfache Entfernung an 220 Arbeitstagen ergeben 1.254,00 € Entfernungspauschale. Davon wirken 24,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag; bei einem Steuersatz von 30 % mindert das die Steuer um 7,20 €.

Überschlägige Berechnung für die eingegebenen Werte. Sie bildet den Regelfall ab und berücksichtigt weder die Besonderheiten Ihres Sachverhalts noch spätere Rechtsänderungen. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.

So beginnt die Zusammenarbeit

  1. Kennenlernen

    Sie schildern uns Ihre Situation, persönlich in Erding oder per Video. Danach wissen Sie, wie wir arbeiten und was die Betreuung kostet.

  2. Übernahme

    Wir holen die Vollmachten ein, stimmen uns mit Ihrem bisherigen Berater ab und übernehmen die Daten, in der Regel direkt über DATEV.

  3. Laufende Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Unterlagen kennt und Fristen für Sie im Blick behält.

Die Zusammenarbeit ist nicht an diese Region gebunden. Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Geschäftsleitung, nicht das am Kanzleisitz; Unterlagen und der Verkehr mit dem Finanzamt laufen elektronisch. Mandanten außerhalb des Großraums München betreuen wir ebenso.

Vergütung

Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach Zeitaufwand ab, in geeigneten Fällen vereinbaren wir eine Pauschale. Die Vergütung besprechen wir immer im Voraus, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

Häufige Fragen

Ist für den Landkreis München dasselbe Finanzamt zuständig wie für die Stadt?

Ja. Das Finanzamt München ist für die Landeshauptstadt und den Landkreis gemeinsam zuständig; die Bearbeitung ist auf mehrere Dienststellen verteilt, die sich nach der Buchstabenfolge des Nachnamens beziehungsweise der Firma richten. Für Sie ändert das nichts: Wir reichen elektronisch ein und erhalten Bescheide unmittelbar über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern. Abweichend davon wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bayern von wenigen dafür bestimmten Finanzämtern bearbeitet, nicht vom Wohnsitzfinanzamt.

Unser Unternehmen hat Betriebsstätten in mehreren Gemeinden. Welcher Hebesatz gilt?

Jede Gemeinde wendet ihren eigenen Hebesatz auf ihren Anteil am Steuermessbetrag an. Aufgeteilt wird nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne, die in den Betriebsstätten gezahlt wurden (§ 29 GewStG). Dabei bleiben Ausbildungsvergütungen, Tantiemen und Gratifikationen außer Ansatz, je Arbeitnehmer werden höchstens 50.000 € berücksichtigt, und für tätige Unternehmer und Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind pauschal 25.000 € anzusetzen (§ 31 GewStG). Bei einem Unterschied wie zwischen Aschheim (310 %) und Kirchheim (360 %) entscheidet die Zerlegung spürbar über die Gesamtbelastung. Die Zerlegungserklärung geben wir mit der Gewerbesteuererklärung ab – ohne sie schätzt das Finanzamt.

Wir gründen eine Ausgründung mit Investoren. Worauf müssen wir steuerlich achten?

Auf drei Punkte. Erstens die Bewertung bei Kapitalerhöhungen: Erhalten Gründer oder Mitarbeiter Anteile unter Wert, entsteht Arbeitslohn. Zweitens die Mitarbeiterbeteiligung – § 19a EStG erlaubt es jungen Unternehmen, die Besteuerung bis zu 15 Jahre aufzuschieben, verlangt aber die Zustimmung des Arbeitnehmers und eine saubere Bewertung. Drittens der Verlustvortrag: Gehen mehr als 50 % der Anteile auf einen Erwerber über, geht er grundsätzlich unter (§ 8c KStG); die Stille-Reserven-Klausel und der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG können ihn retten, müssen aber beantragt werden. Alle drei Punkte gehören vor die Runde, nicht danach.

Ich habe in Deutschland und im Ausland gearbeitet. Wo bin ich steuerpflichtig?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Sie, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§§ 8, 9 AO) – dann grundsätzlich mit dem Welteinkommen. Ob Deutschland tatsächlich besteuern darf, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Staat, meist nach der 183-Tage-Regel und danach, wer den Arbeitslohn wirtschaftlich trägt. Steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte erhöhen über den Progressionsvorbehalt gleichwohl den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte (§ 32b EStG). Wird im Ausland Steuer gezahlt, ist sie je nach Abkommen anzurechnen oder freizustellen. Das prüfen wir anhand Ihrer Aufenthaltstage und Verträge.

Genügt ein Büro in Grünwald, damit der niedrige Hebesatz gilt?

Nein. Erforderlich ist eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO, in der die Geschäftsleitung tatsächlich ausgeübt wird – also Räume, über die das Unternehmen verfügt, und Entscheidungen, die dort fallen (§ 10 AO). Ein Briefkasten, eine Mitbenutzungsvereinbarung oder ein Büro, das leer steht, genügen nicht. Bei Holdinggesellschaften mit niedrigem Hebesatz prüft das Finanzamt erfahrungsgemäß genau, wo Geschäftsführerbeschlüsse gefasst und Verträge verhandelt werden. Hält die Gestaltung nicht, wird der Ort der Geschäftsleitung verlegt – rückwirkend, mit Nachzahlungszinsen von 0,15 % je Monat (§ 238 AO).

Wir wollen Anteile an unserer GmbH in eine Holding einbringen. Geht das steuerneutral?

In der Regel ja, über einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG: Erhält die übernehmende Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte, kann sie die Anteile mit dem Buchwert ansetzen, sodass keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Danach gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren – wird innerhalb dieser Zeit verkauft, wird rückwirkend ein Einbringungsgewinn besteuert, der sich je abgelaufenem Jahr um ein Siebtel mindert. Jährlich ist dem Finanzamt nachzuweisen, dass die Anteile noch gehalten werden; wird der Nachweis versäumt, gelten sie als veräußert.

Wie wirkt sich der niedrige Hebesatz bei einem Einzelunternehmen aus?

Die Gewerbesteuer wird bis zum 4,0-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), höchstens jedoch in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer und begrenzt auf die anteilige Einkommensteuer. Rechnerisch ist sie damit bis zu einem Hebesatz von rund 400 % vollständig ausgeglichen. Bei einem Satz von 330 % wie in Ismaning bleibt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften in der Regel keine zusätzliche Belastung. Hinzu kommt der Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG), den Kapitalgesellschaften nicht haben.

Ich erhalte eine Abfindung. Wird sie ermäßigt besteuert?

Möglicherweise über die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG). Voraussetzung ist eine Zusammenballung von Einkünften: Die Abfindung muss in einem Jahr zufließen und zusammen mit dem übrigen Jahreseinkommen höher sein als das, was Sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bezogen hätten. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern erst in der Veranlagung – die Steuererklärung ist dann zwingend und bringt häufig eine erhebliche Erstattung. Gestaltbar ist vor allem der Zuflusszeitpunkt: Eine Verschiebung ins Folgejahr kann sich lohnen, wenn dort geringere laufende Einkünfte zu erwarten sind.

Wie werden Mitarbeiteraktien versteuert?

Der verbilligte oder unentgeltliche Bezug ist Arbeitslohn und im Zeitpunkt der Einbuchung ins Depot zu versteuern. Steuerfrei bleiben bis zu 2.000 € im Jahr, wenn das Programm allen Arbeitnehmern offensteht (§ 3 Nr. 39 EStG). Bei Beteiligungen an jungen Unternehmen kann die Besteuerung nach § 19a EStG bis zu 15 Jahre aufgeschoben werden. Spätere Kursgewinne und Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Liegt das Depot im Ausland, führt keine Bank Kapitalertragsteuer ab – die Erträge gehören dann zwingend in die Steuererklärung.

Betreuen Sie auch Unternehmen mit mehreren Gesellschaften und Standorten?

Ja. Dazu gehören die Abschlüsse der einzelnen Gesellschaften, die Prüfung und Fortführung einer Organschaft, die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags auf die beteiligten Gemeinden (§§ 28 ff. GewStG) und die Abstimmung mit dem Abschlussprüfer, sobald der Abschluss prüfungspflichtig wird (§ 316 HGB). Bei Großbetrieben im Sinne der Betriebsprüfungsordnung schließt eine Prüfung lückenlos an die vorige an – die Unterlagen dafür halten wir laufend bereit, nicht erst nach der Prüfungsanordnung.

Die Antworten geben den Regelfall nach dem bei Redaktionsschluss geltenden Recht wieder; der Stand steht am Ende der Seite. Sie ersetzen keine Beratung: Ob eine Regelung auf Ihren Sachverhalt zutrifft, hängt von Umständen ab, die sich hier nicht abfragen lassen, und das Steuerrecht ändert sich laufend. Sprechen Sie uns an, bevor Sie auf dieser Grundlage entscheiden.

Worauf Sie sich verlassen können

Bestellte SteuerberaterinRenate Orthuber ist als Steuerberaterin bestellt und Mitglied der Steuerberaterkammer München. Die Bestellung setzt das Staatsexamen voraus und bindet an Fortbildungspflicht und Berufsaufsicht; wer sie nicht hat, darf in Steuersachen nicht geschäftsmäßig beraten (§ 3 StBerG).
Verschwiegenheit, gesetzlich geschütztWas Sie uns anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG) – ihre Verletzung ist strafbar (§ 203 StGB). Dazu tritt ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Gerichten und Behörden (§ 102 AO, § 53 StPO).
Unterlagen in deutschen RechenzentrenBuchführung, Lohn und Jahresabschluss laufen über die DATEV eG, eine Genossenschaft des steuerberatenden Berufs. Ihre Daten liegen in deren Rechenzentren in Deutschland – nicht bei einem Anbieter, dessen Geschäftsmodell die Auswertung von Daten ist.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Zahlen.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – ob aus dem Landkreis München oder darüber hinaus. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Name

Benachbarte Regionen

Rechtsstand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Gewerbesteuer-Hebesätze: IHK für München und Oberbayern, Hebesätze Region München, Stand 2025. Einwohner: Bayerisches Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2025. Hebesatz Kirchheim laut Haushaltssatzung. Kaufkraft: NIQ/GfK 2025.