Steuerberatung in Rosenheim und im Landkreis Rosenheim

Die Stadt Rosenheim und der Landkreis mit 46 Gemeinden bilden das wirtschaftliche Zentrum im Südosten Oberbayerns. Zuständig ist für Stadt und Landkreis gemeinsam das Finanzamt Rosenheim, das auch eine Außenstelle in Wasserburg am Inn unterhält.

Der nächstgelegene Ort des Landkreises ist Albaching mit rund 27 Kilometern Abstand zu unserer Kanzlei; Wasserburg am Inn liegt 35, die Stadt Rosenheim 53 Kilometer entfernt. Für Mandanten aus der Region arbeiten wir weitgehend digital und kommen zu wichtigen Terminen vor Ort. Schwerpunkte sind Jahresabschluss und Nachfolge in Familienunternehmen, Hotellerie und Gastronomie sowie die Automatisierung des Rechnungswesens.

Stadt Rosenheim64.899 EinwohnerHebesatz 400 %
Gemeinden im Landkreis463 Städte, 4 Märkte, 39 Gemeinden
Einwohner im Landkreis257.37730.06.2024
Zuständiges FinanzamtFinanzamt Rosenheim
Gewerbesteuer-Hebesatz im Landkreis300–400 %Median 340 %
Karte

Gemeinden und Hebesätze in der Region Rosenheim

Jede Gemeinde trägt einen Grünton nach der Höhe ihres Gewerbesteuer-Hebesatzes: je dunkler, desto höher. Wählen Sie eine Gemeinde aus – die Tafel daneben nennt dann den Satz selbst, das zuständige Finanzamt, die Belastung des Gewerbeertrags in Prozent und den Jahresbetrag bei einer Million Euro Gewerbeertrag.

Die Karte benötigt JavaScript. Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden nennen wir Ihnen auf Anfrage jederzeit; rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Die Karte dient der Orientierung. Hebesätze beschließen die Gemeinden jährlich und können sich seit dem genannten Stand geändert haben; maßgeblich ist allein die Haushaltssatzung der jeweiligen Gemeinde. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Gemeindegrenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2026 (VG250, dl-de/by-2-0)

Unternehmen in der Region Rosenheim

Wir betreuen Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen in Rosenheim und im Landkreis Rosenheim – vom inhabergeführten Betrieb bis zur Gruppe mit mehreren Gesellschaften und Standorten. Der Umfang reicht von der laufenden Buchführung über Jahresabschluss und Lohn bis zur Begleitung von Betriebsprüfungen, Umstrukturierungen und Nachfolgen. Die Gewerbesteuer ist die einzige Ertragsteuer, deren Höhe die Gemeinde bestimmt: Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Hebesatz liegen hier 100 Prozentpunkte.

Womit wir Unternehmen begleiten

Leistungsübersicht

Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss und Steuererklärungen im Zusammenhang.

Unsere Leistungen
  • Finanzbuchhaltung mit digitalem Belegaustausch und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich aller gesetzlichen Meldungen
  • Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung
  • Steuererklärungen für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter
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Familienunternehmen

Gesellschafterstruktur, Gewinnverteilung und Generationenwechsel steuerlich begleitet.

Unsere Leistungen
  • Gesellschaftsvertrag und Gewinnverteilung steuerlich prüfen
  • Gesellschafterdarlehen, Miet- und Angehörigenverträge dokumentieren
  • Vorweggenommene Erbfolge und schrittweise Übergabe konzipieren
  • Betriebsaufspaltung sowie Betriebs- und Privatvermögen abgrenzen
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Nachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Übergabe von Unternehmen und Vermögen – mit dem Vorlauf, den die Verschonungsregeln verlangen.

Unsere Leistungen
  • Verschonung für Betriebsvermögen prüfen (§§ 13a, 13b ErbStG)
  • Unternehmen, Immobilien und sonstiges Vermögen steuerlich bewerten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen erstellen
  • Behaltefristen und Lohnsummen über fünf bis sieben Jahre überwachen
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Digitale Transformation und Prozessberatung

Belegwege, Schnittstellen und Freigaben so eingerichtet, dass Zahlen zeitnah vorliegen.

Unsere Leistungen
  • DATEV Unternehmen online einrichten und laufend betreuen
  • Empfang und Versand von E-Rechnungen in XRechnung und ZUGFeRD
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD erstellen
  • Digitale Personalakte und Freigabewege im Zahlungsverkehr
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Was dabei im Einzelnen zu klären ist

Standort und Betriebsstätten

Die Hebesätze reichen von 300 % in Rohrdorf und Tuntenhausen bis 400 % in vier Gemeinden, darunter Bad Aibling und Kolbermoor; der Median liegt bei 340 %. Auf den Gewerbeertrag gerechnet sind das 10,50 % gegenüber 14,00 % – bei einer Million Euro Gewerbeertrag ein Unterschied von rund 35.000 € im Jahr. Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag zerlegt; Maßstab sind grundsätzlich die Arbeitslöhne je Betriebsstätte (§§ 28 ff. GewStG). Maßgebend ist damit nicht der Sitz, sondern wo die Löhne anfallen – bei einem neuen Standort, einer Verlagerung oder einem Zukauf lohnt die Rechnung vorab.

Rechtsform und Gewinnverwendung

Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem mit dem 4,0-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und die anteilige Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften gilt beides nicht. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, kann als Personenunternehmen die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG nutzen oder nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optieren. Welcher Weg trägt, hängt von Hebesatz, Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten und Gesellschafterkreis ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Unternehmensgruppen und Organschaft

Bei mehreren Gesellschaften unter einem Dach entscheidet die Organschaft, wo Ergebnisse zusammengeführt werden: körperschaftsteuerlich über finanzielle Eingliederung und einen Gewinnabführungsvertrag mit mindestens fünf Jahren Laufzeit (§ 14 KStG), gewerbesteuerlich gilt die Organgesellschaft dann als Betriebsstätte des Organträgers (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) – die Zerlegung läuft über alle Standorte der Gruppe. Umsatzsteuerlich entsteht ein Organkreis mit nur einer Erklärung (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG), dafür mit Haftung für die Steuern der gesamten Gruppe. Wir prüfen die Voraussetzungen, führen die Verträge nach und erstellen die Abschlüsse der einzelnen Gesellschaften aus einer Hand.

Jahresabschluss, Prüfung und Offenlegung

Die Größenklassen des § 267 HGB entscheiden über Umfang, Prüfung und Offenlegung: Als klein gilt, wer an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mindestens zwei der Merkmale 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt überschreitet; die Grenze zur großen Kapitalgesellschaft liegt bei 25 Mio. €, 50 Mio. € und 250 Arbeitnehmern. Ab der Einstufung als mittelgroß ist der Abschluss prüfungspflichtig (§ 316 HGB); offengelegt wird in jedem Fall (§ 325 HGB). Die Prüfung selbst nimmt ein Abschlussprüfer vor – wir erstellen den Abschluss, bereiten die Unterlagen dafür auf, begleiten die Prüfung und übermitteln die E-Bilanz (§ 5b EStG).

Finanzamt Rosenheim und Betriebsprüfung

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt (§ 20 AO) – bei Ihnen das Finanzamt Rosenheim. Über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern sind wir legitimiert und erhalten Bescheide unmittelbar. Wie häufig geprüft wird, richtet sich nach der Größenklasse der Betriebsprüfungsordnung; deren Grenzen legt das Bundesfinanzministerium alle drei Jahre neu fest, zuletzt mit Wirkung ab 2027. Bei Großbetrieben schließt der Prüfungszeitraum lückenlos an den vorigen an (§ 4 Abs. 2 BpO) – die Prüfung ist dort Dauerzustand, kein Ereignis. Wir bereiten den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO vor, begleiten Prüfung und Schlussbesprechung und übernehmen dasselbe für Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Rentenversicherung. Wer die Wirksamkeit seines Steuerkontrollsystems nachweist, kann für die Folgeprüfung eine verbindliche Beschränkung nach Art und Umfang erhalten (§ 38 EGAO).

Auslandsbezug und Verrechnungspreise

Wer Waren oder Leistungen mit verbundenen Unternehmen im Ausland austauscht, muss die Verrechnungspreise aufzeichnen: Transaktionsmatrix, Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (§ 90 Abs. 3 AO), bei Unternehmen einer multinationalen Gruppe ab 100 Mio. € Umsatz zusätzlich die Stammdokumentation. Seit der Neufassung sind Transaktionsmatrix und Stammdokumentation ohne gesonderte Aufforderung innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen (§ 90 Abs. 4 AO) – wer erst dann beginnt, hält die Frist nicht. Hinzu kommen Betriebsstätten im Ausland, Mitarbeitereinsätze über die Grenze und der Quellensteuerabzug.

Laufende Pflichten und Fristen

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnmeldungen laufen monatlich oder vierteljährlich. Im B2B-Bereich müssen Rechnungen seit 2025 elektronisch empfangen werden können; für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen, die sich nach dem Vorjahresumsatz richten. Für Betriebe mit Barkasse kommen die zertifizierte Sicherheitseinrichtung, die Meldung des Systems und die Verfahrensdokumentation hinzu (§ 146a AO). Wir führen den Fristenkalender und melden uns rechtzeitig.

Standortwahl und Gewerbesteuer

Der Hebesatz ist der einzige Teil der Ertragsbesteuerung, über den die Gemeinde entscheidet. Für einen neuen Standort, eine weitere Betriebsstätte oder die Sitzverlegung lässt sich der Unterschied beziffern. Die Sätze einzelner Gemeinden stehen in der Karte weiter oben.

Zwei Gemeinden vergleichen

Beispiel: Eine GmbH mit 1.000.000 € Gewerbeertrag zahlt in Wasserburg am Inn bei 380 % rund 133.000 € Gewerbesteuer, in Amerang bei 310 % rund 108.500 € – eine Differenz von 24.500 € im Jahr.

Überschlägige Berechnung für die eingegebenen Werte. Sie bildet den Regelfall ab und berücksichtigt weder die Besonderheiten Ihres Sachverhalts noch spätere Rechtsänderungen. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.

Besonderheiten in der Region Rosenheim

Industrie in der Stadt

Neben Holztechnik und Fensterbau sind in Rosenheim Schuhherstellung, Kommunikationstechnik sowie Abfüll- und Verpackungstechnik ansässig.

Wasserburg am Inn

Wasserburg am Inn liegt dem Landkreis Erding am nächsten. Die Lebensmittelindustrie ist hier mit zwei größeren Betrieben vertreten, daneben prägen Handwerk, Handel und Tourismus die Stadt.

Chiemsee und Inntal

Prien, Bernau und die Chiemsee-Gemeinden sind von Tourismus und Hotellerie geprägt.

Steuerberatung für die Stadt Rosenheim

Rosenheim erhebt die Gewerbesteuer mit 400 %. In dieser Größenordnung gleicht die Anrechnung nach § 35 EStG die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften rechnerisch weitgehend aus; der genaue Umfang hängt von der Höhe der Einkünfte und von den Anrechnungsgrenzen des § 35 EStG ab.

Rosenheim ist bundesweit bekannt für Holztechnik und Fensterbau, mit dem Institut für Fenstertechnik und der Hochschule. Dazu kommen Industrie, Handel, eine eigene Messe und eine lebendige Gastronomie- und Hotelszene. Wir begleiten Familienunternehmen bei Jahresabschluss und Nachfolge, Gastronomen bei Kassenführung und Umsatzsteuer und Mittelständler bei der Automatisierung ihres Rechnungswesens.

Privatpersonen und Familien in der Region Rosenheim

Wir betreuen Privatpersonen aus der Region Rosenheim in jeder Lebenslage – von der jährlichen Einkommensteuererklärung über die Vermietung bis zur Übertragung von Vermögen. Bei Gesellschaftern und Geschäftsführern gehört die eigene Erklärung ohnehin zur Betreuung des Unternehmens; sie lässt sich davon nicht trennen.

Womit wir Privatpersonen begleiten

Privatpersonen und Familien

Einkommensteuer mit Vermietung, Kapitalerträgen und Vorsorge – vollständig und fristgerecht.

Unsere Leistungen
  • Einkommensteuererklärung mit Vermietung, Kapitalerträgen und Vorsorge
  • Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ansetzen
  • Steuerbescheide prüfen, Einspruch einlegen, Fristen überwachen
  • Internationale Sachverhalte und Wohnsitzfragen beurteilen
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Private Vermögen

Wertpapierbuchführung über mehrere Depots, Vermögensreporting und laufende Steuerplanung.

Unsere Leistungen
  • Wertpapierbuchführung für Depots und Kapitalanlagen
  • Konsolidiertes Vermögensreporting über alle Anlageklassen
  • Einkünfte aus Beteiligungen und Kapitalvermögen ermitteln
  • Vermögensübertragung mit der Schenkungsteuer abstimmen
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Immobilien

Vermietung, Abschreibung, Veräußerungsfristen und die Übertragung auf die nächste Generation.

Unsere Leistungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln (Anlage V)
  • Kaufpreisaufteilung und Abschreibung steuerlich begleiten
  • Erhaltungs- und Herstellungsaufwand laufend richtig zuordnen
  • Erwerbsstruktur klären, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist
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Was dabei im Einzelnen zu klären ist

Der Weg zur Arbeit

Viele Mandanten aus der Region Rosenheim arbeiten in München oder am Flughafen; die Entfernungspauschale ist dann einer der größeren Posten in der Erklärung. Seit 2026 werden 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer angesetzt, bei Fahrten ohne eigenen oder überlassenen Pkw begrenzt auf 4.500 € im Jahr (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Höhere tatsächliche Kosten für Bahn oder Bus dürfen stattdessen angesetzt werden. Wirksam wird das erst, soweit die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Vermietete Wohnungen

Zinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltung und die Gebäudeabschreibung sind Werbungskosten; der Abschreibungssatz richtet sich nach dem Jahr der Fertigstellung (§ 7 Abs. 4 EStG). Zwei Regelungen sind dabei besonders zu beachten: Bei Vermietung an Angehörige unter 66 % der ortsüblichen Marktmiete werden die Werbungskosten gekürzt (§ 21 Abs. 2 EStG) – zwischen 50 % und 66 % entscheidet eine Überschussprognose. Und Instandsetzungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf gelten als anschaffungsnaher Aufwand, wenn sie 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen; sie sind dann nicht sofort abziehbar, sondern nur über die Abschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Grundsteuer nach dem bayerischen Flächenmodell

Bayern bemisst die Grundsteuer seit 2025 nach Flächen, nicht nach Werten (Art. 1 bis 4 BayGrStG): 0,04 € je Quadratmeter Grund und 0,50 € je Quadratmeter Gebäudefläche, auf die Wohnfläche wirkt eine Messzahl von 70 %. Den Hebesatz setzt die Gemeinde fest; er ist ein anderer als der für die Gewerbesteuer und steht in Ihrem Grundsteuerbescheid. Ob der Bescheid stimmt, hängt an Einzelheiten – Erbbaurecht, Miteigentumsanteile, gemischte Nutzung, Denkmalschutz –, die sich nicht pauschal beantworten lassen. Wir prüfen den Bescheid im Einzelfall.

Gesellschafter und Geschäftsführer

Wer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, trägt die Folgen in der eigenen Erklärung: Ausschüttungen unterliegen im Privatvermögen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ab einer Beteiligung von 25 % – oder von 1 %, wenn eine berufliche Tätigkeit maßgeblichen unternehmerischen Einfluss erlaubt – kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren beantragt werden (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG); der Antrag bindet für fünf Jahre und ist nach einem Widerruf für diese Beteiligung verschlossen. Beim Verkauf greift § 17 EStG schon ab 1 % Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre. Hinzu kommen Geschäftsführerbezüge und Pensionszusagen, die einem Fremdvergleich standhalten müssen, und die Betriebsaufspaltung, wenn das Betriebsgrundstück im Privatvermögen liegt.

Immobilien und Vermögen in der Familie

Die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel (§ 16 ErbStG). Bei den Grundstückswerten in der Region ist das die entscheidende Größe; eine Übertragung in einem Zug lässt Freibeträge ungenutzt, die bei gestaffelter Übertragung mehrfach zur Verfügung stünden. Das selbstgenutzte Familienheim kann unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG steuerfrei übergehen. Die Übertragung in gerader Linie ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG); Bayern erhebt sie im Übrigen mit 3,5 %.

Mietspiegel der Region

Für den Nachweis der ortsüblichen Miete stellt die Stadt einen amtlichen Mietspiegel bereit:

  • Stadt Rosenheim – qualifizierter Mietspiegel, in Kraft seit 1. August 2025

Nicht jede Gemeinde stellt einen Mietspiegel auf. Welche es sind, führt das BayernPortal zentral. Fehlt einer, lässt sich die ortsübliche Miete auch über vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten belegen.

Entfernungspauschale für Ihren Arbeitsweg

Beispiel: 60 km einfache Entfernung an 220 Arbeitstagen ergeben 5.016,00 € Entfernungspauschale. Davon wirken 3.786,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag; bei einem Steuersatz von 30 % mindert das die Steuer um 1.135,80 €.

Überschlägige Berechnung für die eingegebenen Werte. Sie bildet den Regelfall ab und berücksichtigt weder die Besonderheiten Ihres Sachverhalts noch spätere Rechtsänderungen. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.

So beginnt die Zusammenarbeit

  1. Kennenlernen

    Sie schildern uns Ihre Situation, persönlich in Erding oder per Video. Danach wissen Sie, wie wir arbeiten und was die Betreuung kostet.

  2. Übernahme

    Wir holen die Vollmachten ein, stimmen uns mit Ihrem bisherigen Berater ab und übernehmen die Daten, in der Regel direkt über DATEV.

  3. Laufende Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Unterlagen kennt und Fristen für Sie im Blick behält.

Die Zusammenarbeit ist nicht an diese Region gebunden. Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Geschäftsleitung, nicht das am Kanzleisitz; Unterlagen und der Verkehr mit dem Finanzamt laufen elektronisch. Mandanten außerhalb des Großraums München betreuen wir ebenso.

Vergütung

Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach Zeitaufwand ab, in geeigneten Fällen vereinbaren wir eine Pauschale. Die Vergütung besprechen wir immer im Voraus, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

Häufige Fragen

Unser Familienunternehmen soll an die Kinder gehen. Wann sollten wir anfangen?

Fünf bis zehn Jahre vorher. Die Verschonung von Betriebsvermögen verlangt eine Fortführung von fünf Jahren bei 85 % Steuerfreiheit oder sieben Jahren bei 100 % (§§ 13a, 13b ErbStG), bei mehr als 15 Beschäftigten zusätzlich die Einhaltung der Lohnsumme von 400 % beziehungsweise 700 %. Beide Fristen laufen erst ab der Übertragung – entscheidend ist die Vorbereitung davor. Dazu gehört die Bereinigung des Verwaltungsvermögens: Fremdvermietete Grundstücke oder überhöhte Finanzmittel mindern die Verschonung und lassen sie ab einem Anteil von 90 % ganz entfallen. Das dauert regelmäßig mehrere Jahre. Und schließlich braucht die Übergabe selbst Zeit – Zuständigkeiten, Verträge und die Einarbeitung der nächsten Generation lassen sich nicht in einem Quartal ordnen.

Unser Familienunternehmen wächst. Ab wann muss der Jahresabschluss geprüft werden?

Sobald die Gesellschaft als mittelgroß im Sinne des § 267 HGB gilt. Klein bleibt, wer an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mindestens zwei der drei Merkmale 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt überschreitet. Wird die Grenze überschritten, ist der Abschluss von einem Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 HGB); die Gesellschafter bestellen ihn, sinnvollerweise vor dem Stichtag. Offengelegt wird in jedem Fall – spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag beim Unternehmensregister (§ 325 Abs. 1a HGB). Wir erstellen den Abschluss und die Unterlagen für die Prüfung und begleiten sie; die Prüfung selbst ist Aufgabe des Abschlussprüfers.

Betreuen Sie auch Unternehmen mit mehreren Gesellschaften und Standorten?

Ja. Dazu gehören die Abschlüsse der einzelnen Gesellschaften, die Prüfung und Fortführung einer Organschaft, die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags auf die beteiligten Gemeinden (§§ 28 ff. GewStG) und die Abstimmung mit dem Abschlussprüfer, sobald der Abschluss prüfungspflichtig wird (§ 316 HGB). Bei Großbetrieben im Sinne der Betriebsprüfungsordnung schließt eine Prüfung lückenlos an die vorige an – die Unterlagen dafür halten wir laufend bereit, nicht erst nach der Prüfungsanordnung.

Die Antworten geben den Regelfall nach dem bei Redaktionsschluss geltenden Recht wieder; der Stand steht am Ende der Seite. Sie ersetzen keine Beratung: Ob eine Regelung auf Ihren Sachverhalt zutrifft, hängt von Umständen ab, die sich hier nicht abfragen lassen, und das Steuerrecht ändert sich laufend. Sprechen Sie uns an, bevor Sie auf dieser Grundlage entscheiden.

Worauf Sie sich verlassen können

Bestellte SteuerberaterinRenate Orthuber ist als Steuerberaterin bestellt und Mitglied der Steuerberaterkammer München. Die Bestellung setzt das Staatsexamen voraus und bindet an Fortbildungspflicht und Berufsaufsicht; wer sie nicht hat, darf in Steuersachen nicht geschäftsmäßig beraten (§ 3 StBerG).
Verschwiegenheit, gesetzlich geschütztWas Sie uns anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG) – ihre Verletzung ist strafbar (§ 203 StGB). Dazu tritt ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Gerichten und Behörden (§ 102 AO, § 53 StPO).
Unterlagen in deutschen RechenzentrenBuchführung, Lohn und Jahresabschluss laufen über die DATEV eG, eine Genossenschaft des steuerberatenden Berufs. Ihre Daten liegen in deren Rechenzentren in Deutschland – nicht bei einem Anbieter, dessen Geschäftsmodell die Auswertung von Daten ist.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Zahlen.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – ob aus der Region Rosenheim oder darüber hinaus. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Name

Benachbarte Regionen

Rechtsstand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Gewerbesteuer-Hebesätze: IHK für München und Oberbayern, Hebesätze Region Rosenheim, Stand 2025. Einwohner: Statistisches Bundesamt, Stand 30.06.2024. Mit * gekennzeichnete Werte: Stand 31.12.2023 auf Grundlage der früheren Bevölkerungsfortschreibung.