Steuerberatung im Landkreis Ebersberg

Der Landkreis Ebersberg schließt südlich an den Landkreis Erding an. Markt Schwaben liegt rund 13 Kilometer von unserer Kanzlei entfernt, die Kreisstadt Ebersberg rund 26. Zuständig für alle 21 Gemeinden ist das Finanzamt Ebersberg.

Der Landkreis gehört zu den wohlhabendsten Regionen Deutschlands. Die Kaufkraft je Einwohner liegt gut ein Viertel über dem Bundesdurchschnitt. Die Hebesätze sind vergleichsweise niedrig und einheitlich: von 310 % bis 380 %.

Gemeinden212 Städte, 3 Märkte, 16 Gemeinden
Einwohner144.52631.12.2025
Zuständiges FinanzamtFinanzamt Ebersberg
Gewerbesteuer-Hebesatz310–380 %Median 330 %
Kaufkraft-Index126,4NIQ/GfK 2025
Karte

Gemeinden und Hebesätze im Landkreis Ebersberg

Jede Gemeinde trägt einen Grünton nach der Höhe ihres Gewerbesteuer-Hebesatzes: je dunkler, desto höher. Wählen Sie eine Gemeinde aus – die Tafel daneben nennt dann den Satz selbst, das zuständige Finanzamt, die Belastung des Gewerbeertrags in Prozent und den Jahresbetrag bei einer Million Euro Gewerbeertrag.

Die Karte benötigt JavaScript. Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden nennen wir Ihnen auf Anfrage jederzeit; rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Die Karte dient der Orientierung. Hebesätze beschließen die Gemeinden jährlich und können sich seit dem genannten Stand geändert haben; maßgeblich ist allein die Haushaltssatzung der jeweiligen Gemeinde. Die Angaben ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Gemeindegrenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2026 (VG250, dl-de/by-2-0)

Unternehmen im Landkreis Ebersberg

Wir betreuen Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen im Landkreis Ebersberg – vom inhabergeführten Betrieb bis zur Gruppe mit mehreren Gesellschaften und Standorten. Der Umfang reicht von der laufenden Buchführung über Jahresabschluss und Lohn bis zur Begleitung von Betriebsprüfungen, Umstrukturierungen und Nachfolgen. Die Gewerbesteuer ist die einzige Ertragsteuer, deren Höhe die Gemeinde bestimmt: Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Hebesatz liegen hier 70 Prozentpunkte.

Womit wir Unternehmen begleiten

Leistungsübersicht

Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss und Steuererklärungen im Zusammenhang.

Unsere Leistungen
  • Finanzbuchhaltung mit digitalem Belegaustausch und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich aller gesetzlichen Meldungen
  • Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung
  • Steuererklärungen für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter
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Familienunternehmen

Gesellschafterstruktur, Gewinnverteilung und Generationenwechsel steuerlich begleitet.

Unsere Leistungen
  • Gesellschaftsvertrag und Gewinnverteilung steuerlich prüfen
  • Gesellschafterdarlehen, Miet- und Angehörigenverträge dokumentieren
  • Vorweggenommene Erbfolge und schrittweise Übergabe konzipieren
  • Betriebsaufspaltung sowie Betriebs- und Privatvermögen abgrenzen
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Nachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Übergabe von Unternehmen und Vermögen – mit dem Vorlauf, den die Verschonungsregeln verlangen.

Unsere Leistungen
  • Verschonung für Betriebsvermögen prüfen (§§ 13a, 13b ErbStG)
  • Unternehmen, Immobilien und sonstiges Vermögen steuerlich bewerten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen erstellen
  • Behaltefristen und Lohnsummen über fünf bis sieben Jahre überwachen
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Digitale Transformation und Prozessberatung

Belegwege, Schnittstellen und Freigaben so eingerichtet, dass Zahlen zeitnah vorliegen.

Unsere Leistungen
  • DATEV Unternehmen online einrichten und laufend betreuen
  • Empfang und Versand von E-Rechnungen in XRechnung und ZUGFeRD
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD erstellen
  • Digitale Personalakte und Freigabewege im Zahlungsverkehr
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Was dabei im Einzelnen zu klären ist

Standort und Betriebsstätten

Die Hebesätze reichen von 310 % in fünf Gemeinden, darunter Bruck und Glonn bis 380 % in Pliening; der Median liegt bei 330 %. Auf den Gewerbeertrag gerechnet sind das 10,85 % gegenüber 13,30 % – bei einer Million Euro Gewerbeertrag ein Unterschied von rund 24.500 € im Jahr. Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag zerlegt; Maßstab sind grundsätzlich die Arbeitslöhne je Betriebsstätte (§§ 28 ff. GewStG). Maßgebend ist damit nicht der Sitz, sondern wo die Löhne anfallen – bei einem neuen Standort, einer Verlagerung oder einem Zukauf lohnt die Rechnung vorab.

Rechtsform und Gewinnverwendung

Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG); die Gewerbesteuer wird zudem mit dem 4,0-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und die anteilige Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften gilt beides nicht. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, kann als Personenunternehmen die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG nutzen oder nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optieren. Welcher Weg trägt, hängt von Hebesatz, Gewinnhöhe, Entnahmeverhalten und Gesellschafterkreis ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Unternehmensgruppen und Organschaft

Bei mehreren Gesellschaften unter einem Dach entscheidet die Organschaft, wo Ergebnisse zusammengeführt werden: körperschaftsteuerlich über finanzielle Eingliederung und einen Gewinnabführungsvertrag mit mindestens fünf Jahren Laufzeit (§ 14 KStG), gewerbesteuerlich gilt die Organgesellschaft dann als Betriebsstätte des Organträgers (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) – die Zerlegung läuft über alle Standorte der Gruppe. Umsatzsteuerlich entsteht ein Organkreis mit nur einer Erklärung (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG), dafür mit Haftung für die Steuern der gesamten Gruppe. Wir prüfen die Voraussetzungen, führen die Verträge nach und erstellen die Abschlüsse der einzelnen Gesellschaften aus einer Hand.

Jahresabschluss, Prüfung und Offenlegung

Die Größenklassen des § 267 HGB entscheiden über Umfang, Prüfung und Offenlegung: Als klein gilt, wer an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mindestens zwei der Merkmale 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt überschreitet; die Grenze zur großen Kapitalgesellschaft liegt bei 25 Mio. €, 50 Mio. € und 250 Arbeitnehmern. Ab der Einstufung als mittelgroß ist der Abschluss prüfungspflichtig (§ 316 HGB); offengelegt wird in jedem Fall (§ 325 HGB). Die Prüfung selbst nimmt ein Abschlussprüfer vor – wir erstellen den Abschluss, bereiten die Unterlagen dafür auf, begleiten die Prüfung und übermitteln die E-Bilanz (§ 5b EStG).

Finanzamt Ebersberg und Betriebsprüfung

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung liegt (§ 20 AO) – bei Ihnen das Finanzamt Ebersberg. Über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern sind wir legitimiert und erhalten Bescheide unmittelbar. Wie häufig geprüft wird, richtet sich nach der Größenklasse der Betriebsprüfungsordnung; deren Grenzen legt das Bundesfinanzministerium alle drei Jahre neu fest, zuletzt mit Wirkung ab 2027. Bei Großbetrieben schließt der Prüfungszeitraum lückenlos an den vorigen an (§ 4 Abs. 2 BpO) – die Prüfung ist dort Dauerzustand, kein Ereignis. Wir bereiten den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO vor, begleiten Prüfung und Schlussbesprechung und übernehmen dasselbe für Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Rentenversicherung. Wer die Wirksamkeit seines Steuerkontrollsystems nachweist, kann für die Folgeprüfung eine verbindliche Beschränkung nach Art und Umfang erhalten (§ 38 EGAO).

Auslandsbezug und Verrechnungspreise

Wer Waren oder Leistungen mit verbundenen Unternehmen im Ausland austauscht, muss die Verrechnungspreise aufzeichnen: Transaktionsmatrix, Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (§ 90 Abs. 3 AO), bei Unternehmen einer multinationalen Gruppe ab 100 Mio. € Umsatz zusätzlich die Stammdokumentation. Seit der Neufassung sind Transaktionsmatrix und Stammdokumentation ohne gesonderte Aufforderung innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen (§ 90 Abs. 4 AO) – wer erst dann beginnt, hält die Frist nicht. Hinzu kommen Betriebsstätten im Ausland, Mitarbeitereinsätze über die Grenze und der Quellensteuerabzug.

Laufende Pflichten und Fristen

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnmeldungen laufen monatlich oder vierteljährlich. Im B2B-Bereich müssen Rechnungen seit 2025 elektronisch empfangen werden können; für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen, die sich nach dem Vorjahresumsatz richten. Für Betriebe mit Barkasse kommen die zertifizierte Sicherheitseinrichtung, die Meldung des Systems und die Verfahrensdokumentation hinzu (§ 146a AO). Wir führen den Fristenkalender und melden uns rechtzeitig.

Standortwahl und Gewerbesteuer

Der Hebesatz ist der einzige Teil der Ertragsbesteuerung, über den die Gemeinde entscheidet. Für einen neuen Standort, eine weitere Betriebsstätte oder die Sitzverlegung lässt sich der Unterschied beziffern. Die Sätze einzelner Gemeinden stehen in der Karte weiter oben.

Zwei Gemeinden vergleichen

Beispiel: Eine GmbH mit 1.000.000 € Gewerbeertrag zahlt in Vaterstetten bei 320 % rund 112.000 € Gewerbesteuer, in Aßling bei 370 % rund 129.500 € – eine Differenz von 17.500 € im Jahr.

Überschlägige Berechnung für die eingegebenen Werte. Sie bildet den Regelfall ab und berücksichtigt weder die Besonderheiten Ihres Sachverhalts noch spätere Rechtsänderungen. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.

Besonderheiten im Landkreis Ebersberg

Gewerbe an der A 94

In Parsdorf (Vaterstetten), Poing und Forstinning sind große Gewerbegebiete entstanden, mit Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Drucksystemen.

S-Bahn-Achsen

Entlang der S 2 (Markt Schwaben, Poing) sowie der S 4 und S 6 (Vaterstetten, Zorneding, Kirchseeon, Grafing, Ebersberg) leben viele Familien, die in München arbeiten. Steuerlich geht es häufig um Einkommensteuer mit Kindern, Vermietung und die Übertragung von Immobilien.

Orte im Landkreis Ebersberg

Zu diesen Orten erreichen uns die meisten Anfragen aus der Region. Hebesatz, zuständiges Finanzamt und Entfernung zur Kanzlei stehen jeweils dabei.

Markt Schwaben

Gewerbesteuer-Hebesatz
360 %
Finanzamt
Ebersberg
Entfernung zur Kanzlei
ca. 14 km · rund 17 Minuten

Mit S-Bahn, Regionalverkehr und der A 94 ist Markt Schwaben ein beliebter Wohnort für Familien, die in München arbeiten. Steuerlich geht es hier häufig um die Einkommensteuer mit Kindern und Kinderbetreuung, um vermietete Wohnungen und um die Frage, wie Immobilien frühzeitig an die nächste Generation übergeben werden. In den Gewerbegebieten sind Handwerk, Handel und Dienstleister ansässig.

Poing

Gewerbesteuer-Hebesatz
310 %
Finanzamt
Ebersberg
Entfernung zur Kanzlei
ca. 19 km · rund 22 Minuten

In Poing haben Drucksystemtechnik und Elektronikdistribution Standorte, dazu kommen Handel, Labor- und Gesundheitsdienstleister sowie viele Selbstständige. Für Gründer klären wir Rechtsform, Buchhaltung und die ersten Steuererklärungen. Familien unterstützen wir bei der Einkommensteuer mit Kindern, Kinderbetreuung und dem Kauf der ersten Immobilie.

Vaterstetten

Gewerbesteuer-Hebesatz
320 %
Finanzamt
Ebersberg
Entfernung zur Kanzlei
ca. 30 km · rund 30 Minuten

In den Gewerbegebieten in Parsdorf haben sich in den letzten Jahren große Industrie- und Technologiebetriebe angesiedelt, darunter die Fertigung von Batteriezellen. Dazu kommen Handel und Lebensmittelherstellung. Baldham und Vaterstetten sind zugleich gefragte Wohnorte; der Landkreis Ebersberg liegt bei der Kaufkraft deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Für Familien und Privatpersonen übernehmen wir die Einkommensteuer mit Vermietung und Kapitalanlagen und begleiten die Übertragung von Immobilien an die nächste Generation.

Privatpersonen und Familien im Landkreis Ebersberg

Wir betreuen Privatpersonen aus dem Landkreis Ebersberg in jeder Lebenslage – von der jährlichen Einkommensteuererklärung über die Vermietung bis zur Übertragung von Vermögen. Bei Gesellschaftern und Geschäftsführern gehört die eigene Erklärung ohnehin zur Betreuung des Unternehmens; sie lässt sich davon nicht trennen.

Womit wir Privatpersonen begleiten

Privatpersonen und Familien

Einkommensteuer mit Vermietung, Kapitalerträgen und Vorsorge – vollständig und fristgerecht.

Unsere Leistungen
  • Einkommensteuererklärung mit Vermietung, Kapitalerträgen und Vorsorge
  • Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ansetzen
  • Steuerbescheide prüfen, Einspruch einlegen, Fristen überwachen
  • Internationale Sachverhalte und Wohnsitzfragen beurteilen
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Private Vermögen

Wertpapierbuchführung über mehrere Depots, Vermögensreporting und laufende Steuerplanung.

Unsere Leistungen
  • Wertpapierbuchführung für Depots und Kapitalanlagen
  • Konsolidiertes Vermögensreporting über alle Anlageklassen
  • Einkünfte aus Beteiligungen und Kapitalvermögen ermitteln
  • Vermögensübertragung mit der Schenkungsteuer abstimmen
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Immobilien

Vermietung, Abschreibung, Veräußerungsfristen und die Übertragung auf die nächste Generation.

Unsere Leistungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln (Anlage V)
  • Kaufpreisaufteilung und Abschreibung steuerlich begleiten
  • Erhaltungs- und Herstellungsaufwand laufend richtig zuordnen
  • Erwerbsstruktur klären, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist
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Was dabei im Einzelnen zu klären ist

Der Weg zur Arbeit

Viele Mandanten aus dem Landkreis Ebersberg arbeiten in München oder am Flughafen; die Entfernungspauschale ist dann einer der größeren Posten in der Erklärung. Seit 2026 werden 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer angesetzt, bei Fahrten ohne eigenen oder überlassenen Pkw begrenzt auf 4.500 € im Jahr (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Höhere tatsächliche Kosten für Bahn oder Bus dürfen stattdessen angesetzt werden. Wirksam wird das erst, soweit die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.

Vermietete Wohnungen

Zinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltung und die Gebäudeabschreibung sind Werbungskosten; der Abschreibungssatz richtet sich nach dem Jahr der Fertigstellung (§ 7 Abs. 4 EStG). Zwei Regelungen sind dabei besonders zu beachten: Bei Vermietung an Angehörige unter 66 % der ortsüblichen Marktmiete werden die Werbungskosten gekürzt (§ 21 Abs. 2 EStG) – zwischen 50 % und 66 % entscheidet eine Überschussprognose. Und Instandsetzungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf gelten als anschaffungsnaher Aufwand, wenn sie 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen; sie sind dann nicht sofort abziehbar, sondern nur über die Abschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Grundsteuer nach dem bayerischen Flächenmodell

Bayern bemisst die Grundsteuer seit 2025 nach Flächen, nicht nach Werten (Art. 1 bis 4 BayGrStG): 0,04 € je Quadratmeter Grund und 0,50 € je Quadratmeter Gebäudefläche, auf die Wohnfläche wirkt eine Messzahl von 70 %. Den Hebesatz setzt die Gemeinde fest; er ist ein anderer als der für die Gewerbesteuer und steht in Ihrem Grundsteuerbescheid. Ob der Bescheid stimmt, hängt an Einzelheiten – Erbbaurecht, Miteigentumsanteile, gemischte Nutzung, Denkmalschutz –, die sich nicht pauschal beantworten lassen. Wir prüfen den Bescheid im Einzelfall.

Gesellschafter und Geschäftsführer

Wer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, trägt die Folgen in der eigenen Erklärung: Ausschüttungen unterliegen im Privatvermögen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ab einer Beteiligung von 25 % – oder von 1 %, wenn eine berufliche Tätigkeit maßgeblichen unternehmerischen Einfluss erlaubt – kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren beantragt werden (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG); der Antrag bindet für fünf Jahre und ist nach einem Widerruf für diese Beteiligung verschlossen. Beim Verkauf greift § 17 EStG schon ab 1 % Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre. Hinzu kommen Geschäftsführerbezüge und Pensionszusagen, die einem Fremdvergleich standhalten müssen, und die Betriebsaufspaltung, wenn das Betriebsgrundstück im Privatvermögen liegt.

Immobilien und Vermögen in der Familie

Die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel (§ 16 ErbStG). Bei den Grundstückswerten in der Region ist das die entscheidende Größe; eine Übertragung in einem Zug lässt Freibeträge ungenutzt, die bei gestaffelter Übertragung mehrfach zur Verfügung stünden. Das selbstgenutzte Familienheim kann unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG steuerfrei übergehen. Die Übertragung in gerader Linie ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG); Bayern erhebt sie im Übrigen mit 3,5 %.

Mietspiegel der Region

In dieser Region führt keine der Städte einen eigenen Mietspiegel, den wir benennen könnten.

Nicht jede Gemeinde stellt einen Mietspiegel auf. Welche es sind, führt das BayernPortal zentral. Fehlt einer, lässt sich die ortsübliche Miete auch über vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten belegen.

Entfernungspauschale für Ihren Arbeitsweg

Beispiel: 25 km einfache Entfernung an 220 Arbeitstagen ergeben 2.090,00 € Entfernungspauschale. Davon wirken 860,00 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag; bei einem Steuersatz von 30 % mindert das die Steuer um 258,00 €.

Überschlägige Berechnung für die eingegebenen Werte. Sie bildet den Regelfall ab und berücksichtigt weder die Besonderheiten Ihres Sachverhalts noch spätere Rechtsänderungen. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt sie nicht.

So beginnt die Zusammenarbeit

  1. Kennenlernen

    Sie schildern uns Ihre Situation, persönlich in Erding oder per Video. Danach wissen Sie, wie wir arbeiten und was die Betreuung kostet.

  2. Übernahme

    Wir holen die Vollmachten ein, stimmen uns mit Ihrem bisherigen Berater ab und übernehmen die Daten, in der Regel direkt über DATEV.

  3. Laufende Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Unterlagen kennt und Fristen für Sie im Blick behält.

Die Zusammenarbeit ist nicht an diese Region gebunden. Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Geschäftsleitung, nicht das am Kanzleisitz; Unterlagen und der Verkehr mit dem Finanzamt laufen elektronisch. Mandanten außerhalb des Großraums München betreuen wir ebenso.

Vergütung

Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach Zeitaufwand ab, in geeigneten Fällen vereinbaren wir eine Pauschale. Die Vergütung besprechen wir immer im Voraus, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

Häufige Fragen

Wir wohnen im Landkreis Ebersberg, mein Arbeitgeber sitzt in München. Welches Finanzamt ist zuständig?

Für Ihre Einkommensteuer das Finanzamt Ebersberg – maßgeblich ist der Wohnsitz (§ 19 AO), nicht der Sitz des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer an sein Betriebsstättenfinanzamt ab; angerechnet wird sie gleichwohl auf Ihre Veranlagung in Ebersberg. Für Pendler ist die Entfernungspauschale von Bedeutung: 0,38 € je Entfernungskilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG), gezählt wird die einfache Strecke. Wer mit der S-Bahn fährt, kann wahlweise die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn sie höher sind. Ein vom Arbeitgeber gezahltes Jobticket mindert den Abzug.

Wie viel Kinderbetreuung kann ich absetzen?

Abziehbar sind 80 % der Betreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr, für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der ab 2025 geltenden Fassung). Begünstigt sind Kindergarten, Hort, Krippe, Tagesmutter und die Betreuung durch Angehörige, nicht dagegen Verpflegung, Nachhilfe, Sport- oder Musikunterricht. Voraussetzung ist in jedem Fall eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Anbieters – Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Bei getrennt lebenden Eltern kann jeder nur die selbst getragenen Kosten geltend machen.

Wir möchten unsere Wohnung an die Tochter übertragen. Schenken oder vererben?

In aller Regel zu Lebzeiten. Der Freibetrag von 400.000 € je Elternteil und Kind (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung (§ 14 ErbStG) – wer früh beginnt, nutzt ihn mehrfach, wer bis zum Erbfall wartet, einmal. Hinzu kommt, dass Wertsteigerungen nach der Übertragung beim Kind anfallen und nicht mehr im Nachlass. Die Eltern können sich über einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht absichern; dessen Kapitalwert mindert den steuerpflichtigen Erwerb zusätzlich. Grunderwerbsteuer fällt bei der Übertragung auf Kinder nicht an (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

Ich mache mich selbstständig. Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Nur bei gewerblicher Tätigkeit. Freiberufler im Sinne des § 18 EStG – etwa Ingenieure, beratende Betriebs- und Volkswirte, Ärzte, Journalisten, je nach Tätigkeit auch IT-Fachleute – melden sich ausschließlich beim Finanzamt an, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und sind nicht buchführungspflichtig. Gewerbetreibende melden zusätzlich beim Gewerbeamt an. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig und entscheidet über Gewerbesteuer, Kammerzugehörigkeit und Gewinnermittlung – sie sollte vor der Anmeldung geklärt sein, nicht danach.

Kleinunternehmerregelung: lohnt sie sich?

Seit 2025 gilt sie, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Im Gründungsjahr darf der Umsatz 25.000 € nicht übersteigen; wird die Grenze unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmerschaft sofort. Sie lohnt sich, wenn Sie überwiegend an Privatkunden leisten und wenig investieren. Sie lohnt sich nicht, wenn Ihre Kunden vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind oder größere Anschaffungen anstehen – dann geht der Vorsteuerabzug verloren. Ein Verzicht bindet für fünf Jahre.

Ich bin angestellt und vermiete eine Wohnung. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Ja, sobald die Einkünfte aus der Vermietung – also der Überschuss nach Abzug von Zinsen, Abschreibung und Werbungskosten – mehr als 410 € im Jahr betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). In den ersten Jahren liegt dieser Überschuss durch die Abschreibung und hohe Zinsen oft im Minus; dann besteht zwar keine Pflicht, die Abgabe lohnt sich aber, weil der Verlust Ihr übriges Einkommen mindert. Zu beachten ist die Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Sanierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf von mehr als 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten sind nicht sofort abziehbar, sondern nur über die Abschreibung.

Wir möchten unser Haus an die Kinder übertragen und darin wohnen bleiben. Geht das?

Ja, über einen vorbehaltenen Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Sie übertragen das Eigentum und behalten die Nutzung. Der Kapitalwert dieses Rechts – Jahreswert multipliziert mit dem Vervielfältiger nach Ihrer statistischen Lebenserwartung (§§ 14 ff. BewG) – mindert den steuerpflichtigen Erwerb des Kindes, bei jüngeren Übergebern oft um die Hälfte des Verkehrswerts oder mehr. Zusammen mit dem Freibetrag von 400.000 € je Elternteil und Kind (§ 16 ErbStG) bleibt die Übertragung damit häufig steuerfrei. Grunderwerbsteuer fällt bei Übertragungen auf Kinder nicht an (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Zu bedenken: Das Kind kann ohne Ihre Zustimmung nicht frei verfügen, und ein späterer Verzicht auf den Nießbrauch ist seinerseits eine Schenkung.

Betreuen Sie auch Unternehmen mit mehreren Gesellschaften und Standorten?

Ja. Dazu gehören die Abschlüsse der einzelnen Gesellschaften, die Prüfung und Fortführung einer Organschaft, die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags auf die beteiligten Gemeinden (§§ 28 ff. GewStG) und die Abstimmung mit dem Abschlussprüfer, sobald der Abschluss prüfungspflichtig wird (§ 316 HGB). Bei Großbetrieben im Sinne der Betriebsprüfungsordnung schließt eine Prüfung lückenlos an die vorige an – die Unterlagen dafür halten wir laufend bereit, nicht erst nach der Prüfungsanordnung.

Die Antworten geben den Regelfall nach dem bei Redaktionsschluss geltenden Recht wieder; der Stand steht am Ende der Seite. Sie ersetzen keine Beratung: Ob eine Regelung auf Ihren Sachverhalt zutrifft, hängt von Umständen ab, die sich hier nicht abfragen lassen, und das Steuerrecht ändert sich laufend. Sprechen Sie uns an, bevor Sie auf dieser Grundlage entscheiden.

Worauf Sie sich verlassen können

Bestellte SteuerberaterinRenate Orthuber ist als Steuerberaterin bestellt und Mitglied der Steuerberaterkammer München. Die Bestellung setzt das Staatsexamen voraus und bindet an Fortbildungspflicht und Berufsaufsicht; wer sie nicht hat, darf in Steuersachen nicht geschäftsmäßig beraten (§ 3 StBerG).
Verschwiegenheit, gesetzlich geschütztWas Sie uns anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG) – ihre Verletzung ist strafbar (§ 203 StGB). Dazu tritt ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Gerichten und Behörden (§ 102 AO, § 53 StPO).
Unterlagen in deutschen RechenzentrenBuchführung, Lohn und Jahresabschluss laufen über die DATEV eG, eine Genossenschaft des steuerberatenden Berufs. Ihre Daten liegen in deren Rechenzentren in Deutschland – nicht bei einem Anbieter, dessen Geschäftsmodell die Auswertung von Daten ist.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Zahlen.

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – ob aus dem Landkreis Ebersberg oder darüber hinaus. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Name

Benachbarte Regionen

Rechtsstand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Gewerbesteuer-Hebesätze: IHK für München und Oberbayern, Hebesätze Region München, Stand 2025. Einwohner: Bayerisches Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2025. Kaufkraft: NIQ/GfK, Kaufkraft Deutschland 2025.